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Einstieg und Laufbahn

PKV für Referendarinnen und Referendare

Lehramt oder Jura: wer im Referendariat Beamter auf Widerruf ist, wer gesetzlich versichert sein muss und was das für Beihilfe und PKV bedeutet.

Symbolfoto: Referendare

Referendariat ist nicht gleich Referendariat. Angehende Lehrerinnen und Lehrer leisten den Vorbereitungsdienst in der Regel als Beamte auf Widerruf und haben damit Anspruch auf Beihilfe. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare stehen dagegen in den meisten Ländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und sind dann gesetzlich pflichtversichert.

Diese Seite zeigt, was der jeweilige Status für die Krankenversicherung bedeutet – während des Referendariats und in der Zeit danach, wenn zwischen Prüfung und erster Stelle eine Lücke entstehen kann.

Auf einen Blick

  • Lehramtsreferendare sind meist Beamte auf Widerruf: Beihilfe plus private Restkostenversicherung.
  • Rechtsreferendare sind in den meisten Ländern gesetzlich pflichtversichert, ohne Beihilfe.
  • Einige Länder verbeamten Rechtsreferendare, etwa Hessen, andere wie Sachsen und Thüringen lassen die Wahl.
  • Mit der Prüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf – und mit ihm die Beihilfe.

Lehramt: Beamte auf Widerruf mit Beihilfe

Im Vorbereitungsdienst für ein Lehramt werden Referendarinnen und Referendare in der Regel zu Beamten auf Widerruf ernannt, in Nordrhein-Westfalen etwa für 18 Monate. Damit gilt dasselbe wie für andere Anwärter: Beihilfe vom ersten Tag an, Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Wahl zwischen privater Restkostenversicherung und freiwilliger gesetzlicher Versicherung.

Die Öffnungsaktion der PKV gilt seit 2019 ausdrücklich auch für Referendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Wie Anwärtertarife funktionieren und worauf es beim späteren Umstellungsrecht ankommt, lesen Sie unter PKV für Beamtenanwärter.

Bietet Ihr Land eine pauschale Beihilfe an, wird die Wahl nach Angaben des PKV-Verbands in der Regel erst ab dem Beamtenverhältnis auf Probe endgültig. Wer im Referendariat gesetzlich versichert bleibt, kann die Öffnungsaktion bei der Ernennung auf Probe noch nutzen.

Rechtsreferendariat: meist kein Beamtenverhältnis

In Bayern etwa leisten Rechtsreferendare den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Sie erhalten eine Unterhaltsbeihilfe statt Besoldung, sind nicht beihilfeberechtigt und müssen sich gesetzlich krankenversichern; auch Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung bestehen, in der Rentenversicherung sind sie dagegen versicherungsfrei.

Eine bestehende private Vollversicherung kann bei Eintritt der Versicherungspflicht binnen drei Monaten rückwirkend gekündigt werden. Wer später als Richterin, Staatsanwalt oder Verwaltungsjuristin verbeamtet werden möchte, kann den Vertrag stattdessen als Anwartschaft fortführen und so den heutigen Gesundheitszustand sichern. Mehr zur Krankenversicherung im Richterdienst steht unter PKV für Richterinnen und Richter.

Wo Rechtsreferendare Beamte auf Widerruf werden

Einige Länder ernennen Rechtsreferendare zu Beamten auf Widerruf. In Hessen gilt das für alle, die die beamtenrechtlichen Voraussetzungen wie die Staatsangehörigkeit erfüllen; sie erhalten Beihilfe nach der Hessischen Beihilfeverordnung. Auch Mecklenburg-Vorpommern verbeamtet im Referendariat.

Thüringen lässt seit dem Einstellungstermin im Mai 2023 die Wahl zwischen Beamtenverhältnis und Ausbildungsverhältnis, Sachsen sieht ebenfalls ein Wahlrecht vor. Die Entscheidung hat Folgen: Im Ausbildungsverhältnis ist man gesetzlich kranken- und arbeitslosenversichert, im Beamtenverhältnis gibt es Beihilfe, aber keine Arbeitslosenversicherung.

Die Lücke nach der Prüfung

Im Lehramt endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Prüfung, in Nordrhein-Westfalen mit Ablauf des Tages, an dem das Ergebnis schriftlich bekanntgegeben wird. Beginnt die erste Stelle erst später, entfällt in der Zwischenzeit die Beihilfe, und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründet das Referendariat als Beamter nicht.

Privat Versicherte stocken den Schutz deshalb für diese Zeit auf 100 % auf. Der Versicherer muss das ohne Risikoprüfung tun, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Wegfall der Beihilfe gestellt wird; mit der Ernennung auf Probe wird erneut angepasst, siehe PKV für Beamte auf Probe. Gesetzlich Versicherte bleiben freiwilliges Mitglied ihrer Kasse.

Rechtsreferendaren im Ausbildungsverhältnis rät das Merkblatt des Oberlandesgerichts München, sich spätestens am ersten Tag nach dem Ausscheiden arbeitslos zu melden. Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld besteht wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wechsel des Landes nach dem Referendariat

Wer nach dem Referendariat in einem anderen Land eingestellt wird, wechselt auch das Beihilferecht. Der private Vertrag bleibt bestehen und wird an den neuen Bemessungssatz angepasst, binnen sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung. Eine gewählte pauschale Beihilfe lässt sich dagegen nicht in ein Land ohne dieses Modell mitnehmen.

Bei der Wahl des Versicherers lohnt deshalb der Blick darauf, wie sich Prozenttarife und Ergänzungsbausteine an andere Beihilfevorschriften anpassen lassen. Wir beraten telefonisch in allen 16 Ländern und prüfen, ob Ihr Tarif auch beim künftigen Dienstherrn passt.

Typische Ämter und Laufbahnen

AmtLaufbahnTypische Aufgaben
Lehramtsanwärterin / LehramtsanwärterVorbereitungsdienst für ein Lehramt, Beamte auf WiderrufAusbildung an Schule und Seminar; in Nordrhein-Westfalen 18 Monate, in Teilzeit 24 Monate
Studienreferendarin / Studienreferendarhöherer Dienst, Beamte auf WiderrufLehramt an Gymnasien und beruflichen Schulen; Bezeichnung je nach Land
Rechtsreferendarin / Rechtsreferendar im Ausbildungsverhältnisöffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, kein BeamtenverhältnisZum Beispiel in Bayern; 24 Monate, gesetzlich kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert
Rechtsreferendarin / Rechtsreferendar im Beamtenverhältnishöherer Dienst, Beamte auf WiderrufZum Beispiel in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, wahlweise in Sachsen und Thüringen; Beihilfe

Die Bezeichnungen der Laufbahnen unterscheiden sich je nach Bund und Land.

Häufige Fragen

Bin ich im Referendariat verpflichtet, mich privat zu versichern?

Nein. Als Beamter auf Widerruf wählen Sie zwischen privater Restkostenversicherung und, wenn Sie bisher gesetzlich versichert waren, freiwilliger gesetzlicher Versicherung ohne Arbeitgeberanteil, sofern Ihr Land keine pauschale Beihilfe zahlt. Im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis besteht dagegen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ich bin Rechtsreferendarin ohne Beamtenstatus. Was bringt eine Anwartschaft?

Sie sichert den heutigen Gesundheitszustand für den Fall, dass Sie später als Richterin, Staatsanwältin oder Verwaltungsjuristin verbeamtet werden. Ohne Anwartschaft bleibt bei der Ernennung die Öffnungsaktion, denn auch Richter mit Beihilfeanspruch zählen zu den begünstigten Berufsanfängern – dann aber mit möglichem Zuschlag bis 30 % und eingeschränkter Tarifauswahl.

Ich war im Referendariat Beamter und gesetzlich versichert. Komme ich später noch in die PKV?

Ja. Für Beamte auf Probe beginnt die Frist der Öffnungsaktion erneut, wenn sie als Beamte auf Widerruf gesetzlich versichert waren. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses auf Probe beim Versicherer eingehen.

Ich war bisher über meine Eltern privat versichert. Muss ich wechseln?

Als Beamter auf Widerruf erhalten Sie eigene Beihilfe; Ihr Versicherer muss den Schutz auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung an den neuen Bemessungssatz anpassen. Werden Sie dagegen als Rechtsreferendar im Ausbildungsverhältnis gesetzlich pflichtversichert, können Sie die PKV rückwirkend kündigen oder als Anwartschaft fortführen.

Was gilt für die Krankenversicherung bei einer Station im Ausland?

Rechtsreferendare im Ausbildungsverhältnis bleiben nach dem Merkblatt des Oberlandesgerichts München auch während einer Auslandsstation grundsätzlich in Deutschland sozialversichert. Die Kasse erstattet aber höchstens die Kosten, die im Inland angefallen wären, Rücktransporte gehören nicht dazu; empfohlen wird deshalb eine private Auslandskrankenversicherung.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.