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Beihilfe und PKV · Stand Oktober 2026

PKV für Beamte in Bayern

Beihilfe in Bayern 2026: Bemessungssätze, Eigenbeteiligungen, Wahlleistungen, Einkommensgrenze 22.648 € und Heilfürsorge der Polizei. Unabhängig beraten.

Beamtinnen und Beamte des Freistaats und der bayerischen Kommunen erhalten Beihilfe nach Art. 96 des Bayerischen Beamtengesetzes und der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV). Für den staatlichen Bereich setzt das Landesamt für Finanzen die Beihilfe zentral fest.

Bayern zahlt keine pauschale Beihilfe und zieht keine Kostendämpfungspauschale ab. Dafür gibt es eigene Eigenbeteiligungen bei Arzneimitteln und Wahlleistungen sowie eine Besonderheit bei der Polizei, die vor allem junge Beamte betrifft.

Beihilfe in Bayern auf einen Blick

Stand: Oktober 2026

Bemessungssätze der Beihilfe
PersonenkreisBeihilfe
Beamtinnen und Beamte50 %70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern (bei zwei Beihilfeberechtigten nur bei einem) und während der Elternzeit
Ehe- und Lebenspartner70 %nur bis zur Einkommensgrenze von 22.648 € (Anträge 2026)
Kinder80 %auch eigenständig beihilfeberechtigte Waisen
Versorgungsempfänger70 %
Weitere Regeln
ThemaRegelung
Pauschale Beihilfe (Zuschuss zur GKV)NeinGesetzlich Versicherte erhalten Beihilfe nur zu Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus (Art. 96 Abs. 2 BayBG); einen Beitragszuschuss gibt es nicht.
Kostendämpfungspauschale / EigenbehalteKeine Pauschale, 3 € je ArzneimittelEigenbeteiligung von 3 € je verordnetem Arznei-, Verbandmittel und Medizinprodukt; nicht für Kinder, Waisen und Beamte im Vorbereitungsdienst. Belastungsgrenze 2 % der Jahresbezüge, 1 % bei chronisch Kranken (Art. 96 Abs. 3 BayBG).
Wahlleistungen im KrankenhausJa, mit EigenbeteiligungKein Monatsbeitrag; nach Anwendung des Bemessungssatzes werden 25 € pro Krankenhaustag für die Chefarztbehandlung und 7,50 € pro Tag für das Zweibettzimmer abgezogen, Letzteres für höchstens 30 Tage im Jahr (Art. 96 Abs. 2 BayBG, § 28 BayBhV).
Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner22.648 € (2026)Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag; der Betrag wird jährlich an den Rentenwert angepasst (Art. 96 Abs. 1 BayBG).
Heilfürsorge PolizeiNur in Ausbildung und EinsatzFreie Heilfürsorge für Beamte der Bereitschaftspolizei in Ausbildung mit Gemeinschaftsunterkunft und für Beamte der Einsatzstufen, die nicht zum Stammpersonal gehören; alle übrigen Polizeibeamten nur während Einsätzen und Übungen (Art. 96 BayBesG). Sonst Beihilfe, kein Wahlrecht.
Heilfürsorge FeuerwehrNeinBeamte der Berufsfeuerwehren erhalten Beihilfe nach Art. 96 BayBG; die Heilfürsorge in Art. 96 BayBesG betrifft nur die Polizei.
Heilfürsorge JustizvollzugNeinBeihilfe nach Art. 96 BayBG.

Rechtsgrundlage: Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) in Verbindung mit Art. 96 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)

Zuständig:

Die Übersicht fasst die Regeln vereinfacht zusammen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung; im Einzelfall entscheidet die Beihilfestelle.

Besonderheiten in Bayern

  • Keine pauschale Beihilfe und keine Kostendämpfungspauschale, aber 3 € Eigenbeteiligung je Arzneimittel.
  • Wahlleistungen ohne Monatsbeitrag, mit Abzug von 25 € (Chefarzt) und 7,50 € (Zweibettzimmer) pro Tag.
  • Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner steigt jährlich, 2026 liegt sie bei 22.648 €.
  • Polizei grundsätzlich mit Beihilfe; freie Heilfürsorge nur in der Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei und im Einsatz.

Beihilfe-Rechner für Bayern

Wählen Sie Status, Partner und Kinder: Der Rechner zeigt, wie viel Prozent die Beihilfe in Bayern übernimmt und welchen Anteil Ihre private Krankenversicherung abdecken muss.

Sie sind
Ehe- oder Lebenspartner

„Unter der Grenze“: Einkünfte bis zur Einkommensgrenze Ihres Dienstherrn, dann gibt es Beihilfe für den Partner. „Eigene Absicherung“: höhere Einkünfte, gesetzlich pflichtversichert oder selbst beihilfeberechtigt.

Kinder im Familienzuschlag

Das Ergebnis erscheint, sobald der Rechner geladen ist.

Was die Beihilfe in Bayern ausmacht

Aktive Beamte und Richter erhalten 50 %, während der Elternzeit 70 %. Ehe- und Lebenspartner sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bekommen 70 %, Kinder 80 %. Mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt Ihr Satz auf 70 %, bei zwei beihilfeberechtigten Eltern allerdings nur bei einem von beiden.

Je verordnetem Arzneimittel, Verbandmittel oder Medizinprodukt wird die Beihilfe um 3 € gekürzt. Für Kinder, Waisen und Beamte im Vorbereitungsdienst entfällt der Abzug, ebenso oberhalb der Belastungsgrenze von 2 % der Jahresbezüge (1 % bei chronisch Kranken). Beihilfe muss innerhalb von drei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt werden.

Die Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner wird jährlich an den Rentenwert angepasst. Für Anträge im Jahr 2026 darf der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr davor 22.648 € nicht übersteigen.

Wahlleistungen mit Eigenbeteiligung

Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind in Bayern ohne Monatsbeitrag beihilfefähig. Nach Anwendung des Bemessungssatzes werden jedoch 25 € pro Krankenhaustag für wahlärztliche Leistungen und 7,50 € pro Tag für das Zweibettzimmer abgezogen, beim Zweibettzimmer für höchstens 30 Tage im Jahr.

Bei einem längeren Klinikaufenthalt summieren sich diese Beträge. Achten Sie beim Tarifvergleich darauf, ob und wie ein Tarif diese Abzüge berücksichtigt.

Polizei: Heilfürsorge nur am Anfang

Bayerische Polizistinnen und Polizisten sind grundsätzlich beihilfeberechtigt. Freie Heilfürsorge erhalten nach Art. 96 BayBesG nur Beamte der Bereitschaftspolizei in der Ausbildung, die dienstlich in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, und Beamte der Einsatzstufen, die nicht zum Stammpersonal gehören. Alle übrigen sind nur während Einsätzen und Übungen heilfürsorgeberechtigt.

Endet diese Verwendung, gilt die Beihilfe mit 50 %, und Sie brauchen eine private Krankenversicherung für den übrigen Anteil. Eine Anwartschaftsversicherung, schon während der Heilfürsorge abgeschlossen, hält den Wechsel ohne erneute Risikoprüfung offen. Beamte der Berufsfeuerwehren und des Justizvollzugs erhalten in Bayern keine Heilfürsorge, sondern Beihilfe.

Familie und Kinder

Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange sie im Orts- und Familienzuschlag berücksichtigt werden, und erhalten 80 %. Den erhöhten Satz von 70 % ab zwei Kindern bekommt bei zwei beihilfeberechtigten Eltern, wer die Kinderanteile des Familienzuschlags bezieht; eine andere Zuordnung ist nur durch gemeinsame Bestimmung möglich.

Der Beihilfeanspruch besteht auch während einer Elternzeit ohne Bezüge weiter. Bei der Belastungsgrenze werden Familien entlastet: Die zugrunde gelegten Jahresbezüge sinken bei Verheirateten um 15 % und für jedes berücksichtigungsfähige Kind um die steuerlichen Kinderfreibeträge.

Gesetzlich versichert in Bayern

Wer als Beamter freiwillig gesetzlich versichert bleibt, zahlt den Beitrag allein, denn eine pauschale Beihilfe gibt es in Bayern nicht. Die Beihilfe beschränkt sich dann auf Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus; mehr dazu auf der Seite Wechsel aus der GKV in die PKV.

Bei Vorerkrankungen hilft die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer: Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung, Risikozuschlag höchstens 30 %, keine Leistungsausschlüsse. Seit 2019 gilt sie auch für Anwärterinnen und Anwärter. Wir klären Ihre Chancen vorab telefonisch mit einer anonymen Risikovoranfrage.

Häufige Fragen

Gibt es in Bayern eine pauschale Beihilfe?

Nein. Bayern zahlt keinen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich versicherte Beamte erhalten Beihilfe nur zu Zahnersatz, Heilpraktikerleistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus.

Was zahle ich bei Medikamenten selbst?

Je verordnetem Arzneimittel, Verbandmittel oder Medizinprodukt werden 3 € von der Beihilfe abgezogen. Wird die Belastungsgrenze überschritten, entfällt der Abzug für den Rest des Kalenderjahres; für Kinder und Beamte im Vorbereitungsdienst fällt er gar nicht an.

Wie viel darf mein Ehe- oder Lebenspartner verdienen?

Für Anträge im Jahr 2026 darf der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 2024 nicht über 22.648 € liegen. Die Grenze steigt jährlich mit dem Rentenwert.

Bin ich als Polizeibeamter in Bayern über die Heilfürsorge abgesichert?

Nur in bestimmten Phasen: in der Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei mit Gemeinschaftsunterkunft, in den Einsatzstufen außerhalb des Stammpersonals und während Einsätzen oder Übungen. Im Übrigen gilt die Beihilfe mit 50 %.

Wie lange kann ich Rechnungen einreichen?

Die Beihilfe muss innerhalb von drei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen oder nach Ausstellung der Rechnung beantragt werden. Später eingereichte Belege werden nicht mehr berücksichtigt.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.