Beihilfe und PKV in den Bundesländern
Bemessungssätze, pauschale Beihilfe und Heilfürsorge in allen Ländern.
Die Beihilfe ist Sache des Dienstherrn. Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung, für Landes- und Kommunalbeamte die Beihilfeverordnung ihres Landes. Entscheidend ist also, wo Ihr Dienstherr sitzt – nicht, wo Sie wohnen.
Beihilfe im Ländervergleich
Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick. Auf jeder Länderseite finden Sie die vollständigen Bemessungssätze, die zuständigen Beihilfestellen, die Rechtsgrundlage und die Quellen.
| Dienstherr | Satz Beamte | Pauschale Beihilfe | Kostendämpfung | Wahlleistungen | Heilfürsorge Polizei |
|---|---|---|---|---|---|
| Bund | 50 % | Nein | Nein | Ja | Ja |
| Baden-Württemberg | 50 % | Ja (seit 2023) | Ja | Gegen Beitrag | Ja |
| Bayern | 50 % | Nein | Nein | Ja | Teilweise |
| Berlin | 50 % | Ja (seit 2020) | Nein | Nein | Teilweise |
| Brandenburg | 50 % | Ja (seit 2020) | Nein | Nein | Wahlrecht |
| Bremen | 50 % | Ja (seit 2020) | Ja | Nein | Ja |
| Hamburg | 50 % | Ja (seit 2018) | Nein | Nein | Wahlrecht |
| Hessen | 50 % (ledig), familienbezogen bis 70 % | Nein | Nein | Gegen Beitrag | Nein |
| Mecklenburg-Vorpommern | 50 % | Ja (seit 2026) | Nein | Nein | Ja |
| Niedersachsen | 50 % | Ja (seit 2024) | Nein | Nein | Wahlrecht |
| Nordrhein-Westfalen | 50 % | Nein | Nein | Ja | Ja |
| Rheinland-Pfalz | 50 % | Nein | Ja | Gegen Beitrag | Nein |
| Saarland | 50 % | Nein | Ja | Nein | Nein |
| Sachsen | 50 % | Ja (seit 2024) | Nein | Ja | Ja |
| Sachsen-Anhalt | 50 % | Ja (seit 2026, nur GKV) | Nein | Ja | Wahlrecht |
| Schleswig-Holstein | 50 % | Eingeschränkt (seit 2024, nur GKV) | Ja | Nein | Ja |
| Thüringen | 50 % | Ja (seit 2020) | Nein | Ja | Nein (nur Anwärter) |
Was sich von Land zu Land unterscheidet
- Bemessungssätze: Viele Dienstherren arbeiten mit 50, 70 und 80 %, einige rechnen anders, etwa mit Zuschlägen je Kind oder mit Stichtagsregeln für Neueingestellte.
- Eigenbehalte: Manche Länder ziehen eine jährliche Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe ab, andere nicht.
- Wahlleistungen: Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind nicht überall beihilfefähig, teils nur gegen einen monatlichen Eigenbeitrag.
- Pauschale Beihilfe: Mehrere Länder zahlen auf Antrag einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidung gilt in der Regel dauerhaft.
- Heilfürsorge: Polizeivollzugsbeamte erhalten beim Bund und in den meisten Ländern freie Heilfürsorge statt Beihilfe, je nach Land auch Feuerwehr- oder Vollzugsbeamte. In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gilt für die Polizei Beihilfe, in Bayern, Berlin und Thüringen gibt es Heilfürsorge nur in der Ausbildung bzw. in besonderen Verwendungen.
Eine Beratung für alle Länder
Mike Feistauer berät von Dresden aus telefonisch Beamtinnen und Beamte in allen 16 Ländern und beim Bund. Für die Empfehlung zählt die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn – sie bestimmt, welcher Prozentsatz privat abgesichert werden muss und welche Bausteine sinnvoll sind.
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Sitz in Dresden – telefonische Beratung in allen 16 Bundesländern und für Bundesbeamte. Sie erreichen Mike Feistauer telefonisch oder über das Anfrageformular.