Beihilfe und PKV · Stand Oktober 2026
PKV für Beamte in Hessen
Beihilfe in Hessen: Familiensatz von 50 bis 70 %, Anwärter 70 %, Wahlleistungen für 18,90 € im Monat, keine pauschale Beihilfe, Polizei mit Beihilfe.
Für Beamtinnen und Beamte in Hessen gilt bei der Beihilfe ein eigenes System. Anders als der Bund, der jeder Person einen eigenen Satz zuordnet, hat in Hessen jede beihilfeberechtigte Person einen persönlichen Bemessungssatz, der auch für Ehepartner und Kinder gilt. Grundlage sind § 80 des Hessischen Beamtengesetzes und die Hessische Beihilfenverordnung.
Für die private Krankenversicherung bedeutet das: Der Tarif muss zum Familienstand passen und sich bei Heirat, Geburt oder Ruhestand mitbewegen. Hinzu kommen hessische Besonderheiten wie der höhere Satz im Krankenhaus, Wahlleistungen gegen einen Monatsbeitrag und die Tatsache, dass die Polizei Beihilfe statt Heilfürsorge erhält.
Beihilfe in Hessen auf einen Blick
Stand: Oktober 2026
| Personenkreis | Beihilfe |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte, alleinstehend | 50 %Familienbezogener Satz: Er gilt auch für die Aufwendungen von Ehepartner und Kindern. |
| Beamtinnen und Beamte, verheiratet oder verpartnert | 55 %nur wenn der Ehepartner nicht selbst beihilfeberechtigt, nicht gesetzlich pflichtversichert ist und die Einkommensgrenze einhält |
| Zuschlag je berücksichtigungsfähigem Kind | plus 5 Prozentpunktehöchstens 70 %; kein Zuschlag für pflichtversicherte Kinder, außer sie sind beim Ehepartner familienversichert |
| Ehe- und Lebenspartner, Kinder | Satz der beihilfeberechtigten Personkein eigener Satz; der persönliche Bemessungssatz gilt für die ganze Familie (Ausnahme: Pflege) |
| Anwärterinnen und Anwärter | 70 %einschließlich der berücksichtigungsfähigen Angehörigen, seit 24. November 2021 |
| Versorgungsempfänger | plus 10 Prozentpunktezum Familiensatz, also z. B. 60 % alleinstehend oder 65 % verheiratet; Witwen und Witwer weitere 5 Punkte |
| Stationäre Krankenhausbehandlung (alle) | plus 15 Prozentpunktehöchstens 85 % (§ 15 Abs. 6 HBeihVO) |
| Pflegeaufwendungen | 50 %, 70 % oder 80 %personenbezogen: Beamte 50 % (70 % ab zwei Kindern), Versorgungsempfänger und Ehepartner 70 %, Kinder und Waisen 80 % (§ 15 Abs. 10 HBeihVO) |
| Freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Beitragszuschuss | 50 % (Sachleistungsbeihilfe)auf den Geldwert in Anspruch genommener Kassenleistungen, begrenzt auf die Beiträge der letzten zwölf Monate (§ 5 Abs. 5, § 15 Abs. 3 HBeihVO) |
| Thema | Regelung |
|---|---|
| Pauschale Beihilfe (Zuschuss zur GKV) | NeinStattdessen Sachleistungsbeihilfe: 50 % auf den Geldwert genutzter Kassenleistungen, höchstens bis zur Höhe der Beiträge der letzten zwölf Monate. |
| Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte | Keine Pauschale; 4,50 € je ArzneimittelEigenbehalt je verordnetem Arznei- oder Verbandmittel, nicht bei Personen unter 18 Jahren (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 HBeihVO). |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | Gegen 18,90 € monatlichSchriftliche Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Beihilfeberechtigung; gilt für die ganze Familie; Zweibettzimmer abzüglich 16 € täglich; Ausstieg jederzeit zum Monatsersten (§ 6a HBeihVO). |
| Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner | Doppelter Grundfreibetrag (2026: 24.696 €)Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag (§ 80 Abs. 1 HBG); Betrag laut Beihilfestelle, Stand 3. November 2025. |
| Heilfürsorge Polizei | Nein, BeihilfeDie frühere unentgeltliche Heilfürsorge gilt nur noch als Besitzstand (§ 120 Abs. 2 HBG) und ist praktisch ausgelaufen. |
| Heilfürsorge Feuerwehr | Grundsätzlich BeihilfeGemeinden können Beamtinnen und Beamten auf Probe im feuerwehrtechnischen Dienst unentgeltliche Heilfürsorge gewähren (§ 113 HBG). |
| Heilfürsorge Justizvollzug | Nein, BeihilfeDas Hessische Beamtengesetz sieht für den Justizvollzug keine Heilfürsorge vor. |
Rechtsgrundlage: Hessisches Beamtengesetz (§ 80 HBG) und Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO)
Zuständig:
Die Übersicht fasst die Regeln vereinfacht zusammen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung; im Einzelfall entscheidet die Beihilfestelle.
Besonderheiten in Hessen
- Familienbezogener Bemessungssatz: 50 % ledig, 55 % verheiratet, plus 5 Punkte je Kind bis 70 %; derselbe Satz gilt für alle Familienmitglieder.
- Anwärterinnen und Anwärter erhalten 70 %; bei stationärer Behandlung steigt jeder Satz um 15 Punkte bis höchstens 85 %.
- Wahlleistungen nur gegen 18,90 € im Monat; keine pauschale Beihilfe, dafür Sachleistungsbeihilfe für gesetzlich Versicherte.
- Die Polizei erhält Beihilfe statt Heilfürsorge.
Beihilfe-Rechner für Hessen
Wählen Sie Status, Partner und Kinder: Der Rechner zeigt, wie viel Prozent die Beihilfe in Hessen übernimmt und welchen Anteil Ihre private Krankenversicherung abdecken muss.
Das Ergebnis erscheint, sobald der Rechner geladen ist.
So rechnet Hessen: der persönliche Bemessungssatz
Alleinstehende erhalten 50 %, Verheiratete 55 %. Jedes Kind, das im Familienzuschlag berücksichtigt wird, erhöht den Satz um 5 Punkte, höchstens auf 70 %. Dieser Satz gilt für Ihre eigenen Rechnungen ebenso wie für die Ihrer Familie.
Der Ehezuschlag entfällt, wenn der Ehepartner selbst beihilfeberechtigt oder gesetzlich pflichtversichert ist oder mehr als das Doppelte des steuerlichen Grundfreibetrags verdient; maßgeblich sind die Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr. Ein Beispiel: Eine Beamtin mit zwei Kindern, deren Ehepartner kein eigenes Einkommen hat, erhält 65 %, ihre PKV muss für alle vier Personen 35 % abdecken.
Anwärterinnen und Anwärter erhalten seit dem 24. November 2021 einheitlich 70 %, auch für ihre Angehörigen. Im Ruhestand kommen 10 Punkte hinzu, für Witwen und Witwer weitere 5. Bei stationärer Behandlung steigt der jeweilige Satz um 15 Punkte, höchstens auf 85 %; für Pflegeaufwendungen gelten dagegen personenbezogene Sätze wie beim Bund.
Wahlleistungen, Eigenbehalt und Fristen
Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind in Hessen nur beihilfefähig, wenn Sie das schriftlich erklären und monatlich 18,90 € von den Bezügen einbehalten werden. Die Erklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Beihilfeberechtigung vorliegen, etwa bei der Einstellung oder beim Wechsel vom Widerruf auf Probe. Der Beitrag deckt die ganze Familie ab; beim Zweibettzimmer werden 16 € pro Tag abgezogen.
Aussteigen können Sie jederzeit zum nächsten Monatsersten, einsteigen dagegen nur bei einem neuen Status wie der Ernennung auf Probe. Eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht, wohl aber einen Eigenbehalt von 4,50 € je verordnetem Arznei- oder Verbandmittel, für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht. Anträge müssen innerhalb eines Jahres gestellt werden.
Gesetzlich versichert, Polizei und Feuerwehr
Eine pauschale Beihilfe hat Hessen nicht eingeführt. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte ohne Beitragszuschuss erhalten stattdessen eine Sachleistungsbeihilfe: 50 % auf den Geldwert der Kassenleistungen, die sie in Anspruch genommen haben, höchstens bis zur Höhe der Beiträge der letzten zwölf Monate. Einen festen monatlichen Zuschuss zum Beitrag gibt es nicht.
Polizistinnen und Polizisten erhalten in Hessen Beihilfe und keine Heilfürsorge. Die frühere unentgeltliche Heilfürsorge gilt nur noch als Besitzstand und ist praktisch ausgelaufen. Die private Restkostenversicherung ist im Polizeidienst deshalb schon ab dem Vorbereitungsdienst ein Thema, mehr unter PKV für Polizistinnen und Polizisten.
Im feuerwehrtechnischen Dienst gilt grundsätzlich ebenfalls die Beihilfe. Gemeinden dürfen Beamtinnen und Beamten auf Probe aber unentgeltliche Heilfürsorge gewähren; ob das geschieht, entscheidet der jeweilige Dienstherr. Im Justizvollzug gibt es keine Heilfürsorge.
Häufige Fragen
Warum haben Anwärterinnen und Anwärter in Hessen 70 % Beihilfe?
§ 15 der Hessischen Beihilfenverordnung sieht seit dem 24. November 2021 für alle Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen 70 % vor, einschließlich der berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Mit der Ernennung auf Probe gilt der familienbezogene Satz ab 50 %, und die PKV für Beamtenanwärter muss entsprechend angepasst werden.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Ehepartner?
Der Gesamtbetrag der Einkünfte darf im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag das Doppelte des steuerlichen Grundfreibetrags nicht übersteigen. Die Beihilfestelle beziffert die Grenze für 2026 mit 24.696 €. Liegt das Einkommen darüber, sind die Aufwendungen des Ehepartners nicht beihilfefähig, und der Ehezuschlag auf 55 % entfällt.
Was bringt der Wahlleistungsbeitrag von 18,90 €?
Er öffnet die Beihilfe für Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer, für Sie und alle berücksichtigungsfähigen Angehörigen, und zwar zum erhöhten stationären Satz. Wer die Erklärung bei der Einstellung nicht abgibt, kann erst beim nächsten Statuswechsel einsteigen. Ob daneben ein privater Wahlleistungstarif nötig ist, gehört in die Tarifplanung.
Bekomme ich in Hessen einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Eine pauschale Beihilfe gibt es nicht. Ohne Beitragszuschuss erhalten freiwillig gesetzlich Versicherte aber 50 % auf den Geldwert der genutzten Kassenleistungen, begrenzt auf die Beiträge der letzten zwölf Monate. Die Leistungen werden über einen Vordruck der Arztpraxis oder eine Auskunft der Krankenkasse nachgewiesen.
Wer ist für meine Beihilfe zuständig?
Für Landesbeamtinnen und -beamte die Beihilfenstelle des Landes beim Regierungspräsidium Kassel mit Standorten in Kassel und Hünfeld. Anträge können über das eBeihilfe-Portal oder die eBeihilfe-App eingereicht werden.
Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.
- Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), Gesamtausgabe – Bürgerservice Hessenrecht, zuletzt geändert durch Art. 12 der Verordnung vom 20.11.2024 (aktuellste Fassung zum 10.10.2026)
- § 15 HBeihVO – Bemessung der Beihilfe, Fassung vom 22.06.2023, gültig ab 01.07.2023
- § 15 HBeihVO, frühere Fassungen (gültig 24.11.2021 bis 30.06.2023 bzw. 01.11.2015 bis 31.12.2020)
- § 6 HBeihVO – Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit
- § 6a HBeihVO – Wahlleistungen neben Krankenhausleistungen
- § 5 und § 17 HBeihVO – Sachleistungsbeihilfe, Ausschlussfrist
- § 80 Hessisches Beamtengesetz (HBG), Fassung vom 20.11.2024, gültig ab 29.11.2024
- Hessisches Beamtengesetz, Änderungshistorie (Stand: zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 22.06.2026)
- § 120 HBG – Weitergeltung von Vorschriften (Heilfürsorge-Besitzstand)
- § 191 HBG a. F. (gültig bis 28.02.2014)
- § 113 HBG – Feuerwehr
- Regierungspräsidium Kassel: Beihilfen
- Regierungspräsidium Kassel: Ich habe weitere Fragen zum Thema …
- DGB: Mehrheit der Dienstherren bietet pauschale Beihilfe an (19.02.2024)
- Rechnungshof Rheinland-Pfalz: Beratende Äußerung Heilfürsorge (16.09.2019), Anlage Bund-Länder-Vergleich
Andere Länder und der Bund
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PKV nach Beruf
- Beamte (Überblick)
- Lehramtsstudium
- Beamtenanwärter
- Referendare
- Beamte auf Probe & Lebenszeit
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