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Beihilfe und PKV · Stand Oktober 2026

PKV für Beamte in Nordrhein-Westfalen

Beihilfe in NRW 2026: 50 % Bemessungssatz, keine Kostendämpfungspauschale mehr, Wahlleistungen beihilfefähig, freie Heilfürsorge für die Polizei.

In Nordrhein-Westfalen richtet sich die Beihilfe nach § 75 des Landesbeamtengesetzes und der Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW). Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst erhalten 50 % ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten erstattet, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Den übrigen Anteil sichern Sie mit einer privaten Krankenversicherung ab, deren Tarif genau zu diesem Prozentsatz passt.

In mehreren Punkten weicht NRW von anderen Ländern ab: Die Kostendämpfungspauschale wird seit 2022 nicht mehr erhoben, Wahlleistungen im Krankenhaus sind ohne Zusatzbeitrag beihilfefähig, und die Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner steigt jedes Jahr. Eine pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte gibt es dagegen bisher nicht.

Beihilfe in Nordrhein-Westfalen auf einen Blick

Stand: Oktober 2026

Bemessungssätze der Beihilfe
PersonenkreisBeihilfe
Beamtinnen und Beamte50 %gilt auch für Anwärter; 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, bei mehreren Beihilfeberechtigten (auch nach Bundesrecht) nur für die Person, die die Kinderanteile im Familienzuschlag bezieht (§ 12 Abs. 1 BVO NRW)
Ehe- und Lebenspartner70 %nur unterhalb der Einkommensgrenze (Aufwendungen 2026: Einkünfte 2025 höchstens 23.861 €)
Kinder80 %gilt auch für Waisen
Versorgungsempfänger70 %
Weitere Regeln
ThemaRegelung
Pauschale Beihilfe (Zuschuss zur GKV)NeinIm Koalitionsvertrag 2022 angekündigt, im Gesetzespaket der Landesregierung nach Auskunft von Landtagsabgeordneten nicht enthalten (Stand August 2026); zu Sachleistungen der GKV gibt es keine Beihilfe (§ 3 Abs. 3 BVO NRW)
Kostendämpfungspauschale / EigenbehalteNein, seit 2022 abgeschafftWird ab dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr erhoben (§ 12a BVO NRW); Beihilfeberechtigte der Besoldungsgruppen A 5 und A 6 erhalten 12,50 € monatlich als Zuschuss zur Krankenversicherung; Eigenbeteiligungen bei Wahlleistungen sind auf 2 % der Jahresbezüge begrenzt (§ 75 Abs. 8 LBG NRW)
Wahlleistungen im KrankenhausJa, ohne ZusatzbeitragChefarztbehandlung abzüglich 10 € täglich, Zweibettzimmer abzüglich 15 € täglich, jeweils für höchstens 20 Tage im Kalenderjahr (§ 75 Abs. 5 LBG NRW, § 4 Abs. 1 Nr. 2 BVO NRW)
Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner23.861 € (Aufwendungen 2026)Einkünfte im Kalenderjahr vor Entstehen der Aufwendungen; der Grundbetrag von 20.000 € steigt jährlich mit dem Rentenwert, für Aufwendungen 2027 gelten 24.873 € (§ 75 Abs. 2 LBG NRW, § 2 Abs. 1 BVO NRW)
Heilfürsorge PolizeiJa, ohne WahlrechtFreie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, solange ihnen Besoldung zusteht (§ 112 Abs. 2 LBG NRW, FHVOPol); ergänzend Beihilfe, etwa für Wahlleistungen und privatärztliche Mehrkosten
Heilfürsorge FeuerwehrNeinBeihilfe; § 116 LBG NRW überträgt für den feuerwehrtechnischen Dienst nur die Regel zur Dienstkleidung, nicht die Heilfürsorge
Heilfürsorge JustizvollzugNeinBeihilfe; § 117 LBG NRW enthält keine Heilfürsorge

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

  • Kostendämpfungspauschale seit dem Kalenderjahr 2022 abgeschafft
  • Wahlleistungen im Krankenhaus ohne Zusatzbeitrag beihilfefähig, mit 10 € (Chefarzt) bzw. 15 € (Zweibettzimmer) Eigenbeteiligung je Tag
  • Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner steigt jährlich mit dem Rentenwert und bezieht sich auf das Vorjahr
  • Polizei mit freier Heilfürsorge und ergänzender Beihilfe; keine pauschale Beihilfe

Beihilfe-Rechner für Nordrhein-Westfalen

Wählen Sie Status, Partner und Kinder: Der Rechner zeigt, wie viel Prozent die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen übernimmt und welchen Anteil Ihre private Krankenversicherung abdecken muss.

Sie sind
Ehe- oder Lebenspartner

„Unter der Grenze“: Einkünfte bis zur Einkommensgrenze Ihres Dienstherrn, dann gibt es Beihilfe für den Partner. „Eigene Absicherung“: höhere Einkünfte, gesetzlich pflichtversichert oder selbst beihilfeberechtigt.

Kinder im Familienzuschlag

Das Ergebnis erscheint, sobald der Rechner geladen ist.

Was die Beihilfe in NRW ausmacht

Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Ehe- und Lebenspartner gilt ein Bemessungssatz von 70 %, für Kinder 80 % (§ 12 BVO NRW). Den erhöhten Satz von 70 % bei zwei oder mehr Kindern erhält nur eine beihilfeberechtigte Person, nämlich die, die die Kinderanteile im Familienzuschlag bezieht. Das gilt auch, wenn der andere Elternteil Beihilfe nach Bundesrecht bekommt.

Die Kostendämpfungspauschale, früher nach Besoldungsgruppe gestaffelt, wird seit dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr erhoben (§ 12a BVO NRW). Beihilfeberechtigte der Besoldungsgruppen A 5 und A 6, die schon vorher davon ausgenommen waren, erhalten stattdessen 12,50 € im Monat als Zuschuss zur Krankenversicherung.

Wahlleistungen im Krankenhaus sind beihilfefähig, ohne dass Sie dafür einen Beitrag zahlen. Abgezogen werden 10 € je Tag für die Chefarztbehandlung und 15 € je Tag für das Zweibettzimmer, jeweils für höchstens 20 Tage im Kalenderjahr (§ 75 Abs. 5 LBG NRW). Diese Eigenbeteiligungen sind auf 2 % der jährlichen Brutto-Dienst- oder Versorgungsbezüge begrenzt.

PKV oder gesetzliche Krankenversicherung

Einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung in Form einer pauschalen Beihilfe gibt es in NRW nicht. CDU und Grüne hatten ihn 2022 im Koalitionsvertrag vereinbart, im aktuellen Gesetzespaket der Landesregierung ist er nach Auskunft von Landtagsabgeordneten aber nicht enthalten (Stand August 2026).

Wer freiwillig gesetzlich versichert bleibt, trägt den vollen Beitrag selbst. Zu Sach- und Dienstleistungen der Krankenkasse zahlt die Beihilfe nichts (§ 3 Abs. 3 BVO NRW), sie greift nur bei Kosten, die die Kasse nicht übernimmt. Die gesetzliche Versicherung kommt deshalb vor allem in Betracht, wenn eine private Versicherung wegen Vorerkrankungen nur mit hohen Zuschlägen möglich wäre; eine anonyme Risikovoranfrage klärt das vorab. Mehr dazu unter Wechsel aus der GKV in die PKV.

Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug

Polizistinnen und Polizisten haben in NRW Anspruch auf freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht (§ 112 Abs. 2 LBG NRW). Der Umfang richtet sich weitgehend nach der gesetzlichen Krankenversicherung, Zuzahlungen fallen nicht an. Ein Wahlrecht zugunsten der Beihilfe sieht das Gesetz nicht vor.

Daneben sind Polizeivollzugskräfte beihilfeberechtigt. Die Beihilfe beteiligt sich zum Beispiel an den Mehrkosten für Chefarzt und Zweibettzimmer (abzüglich der Eigenbeteiligungen), an Mehrkosten privatärztlicher Behandlung gegenüber der Heilfürsorge sowie an Kosten für Angehörige. Ein privater Ergänzungstarif kann die verbleibende Lücke schließen. Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge, dann gelten 70 % Beihilfe plus private Versicherung, die Sie über eine Anwartschaft früh sichern sollten. Mehr dazu unter PKV für Polizistinnen und Polizisten.

Für den feuerwehrtechnischen Dienst und den Justizvollzug gibt es in NRW keine Heilfürsorge. Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte sowie Bedienstete im Justizvollzug sind beihilfeberechtigt und brauchen eine private Ergänzung wie andere Beihilfeberechtigte.

Familie und Anwärter

Für Ehe- und Lebenspartner kommt es auf die steuerlichen Einkünfte im Kalenderjahr vor Entstehen der Aufwendungen an. Die Grenze steigt jedes Jahr mit dem Rentenwert: Für Behandlungen im Jahr 2026 dürfen die Einkünfte 2025 höchstens 23.861 € betragen haben, für 2027 gelten 24.873 €. Liegt das Einkommen darüber, braucht die Partnerin oder der Partner eine eigene Vollversicherung.

Kinder sind mit 80 % berücksichtigungsfähig. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr eigener Satz auf 70 %; passen Sie dann den PKV-Tarif an, damit Sie keinen Schutz doppelt bezahlen.

Anwärterinnen und Anwärter erhalten 50 % Beihilfe. Für den Vorbereitungsdienst bieten viele Versicherer Anwärtertarife an, die später in den Volltarif umgestellt werden; Hinweise unter PKV für Beamtenanwärter. Beamtenberatung24 begleitet Sie dabei telefonisch, in NRW ebenso wie in allen anderen Ländern.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe in NRW?

Im aktiven Dienst 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger sowie Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, Kinder 80 % (§ 12 BVO NRW).

Gibt es in NRW noch eine Kostendämpfungspauschale?

Nein. Sie wird seit dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr erhoben. Beihilfeberechtigte der Besoldungsgruppen A 5 und A 6 bekommen stattdessen 12,50 € im Monat als Zuschuss zur Krankenversicherung.

Übernimmt die Beihilfe in NRW Chefarzt und Zweibettzimmer?

Ja, ohne Zusatzbeitrag. Abgezogen werden 10 € je Tag für die wahlärztliche Behandlung und 15 € je Tag für das Zweibettzimmer, jeweils für höchstens 20 Tage im Kalenderjahr. Den Rest deckt ein PKV-Tarif mit Wahlleistungen.

Bis zu welchem Einkommen ist die Ehepartnerin oder der Ehepartner berücksichtigungsfähig?

Für Aufwendungen im Jahr 2026 dürfen die Einkünfte im Jahr 2025 23.861 € nicht übersteigen, für 2027 liegt die Grenze bei 24.873 €. Maßgeblich sind die steuerlichen Einkünfte, nicht das Bruttogehalt.

Gibt es in NRW eine pauschale Beihilfe?

Nein. Sie wurde 2022 im Koalitionsvertrag angekündigt, ist aber bisher nicht umgesetzt (Stand August 2026). Wer gesetzlich versichert bleibt, zahlt den Beitrag allein.

Haben Polizistinnen und Polizisten in NRW Heilfürsorge?

Ja, freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht, ohne Wahlrecht. Ergänzend gibt es Beihilfe, etwa für Wahlleistungen im Krankenhaus. Im Ruhestand gilt die Beihilfe mit 70 %.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.