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Technik, Natur und Gesundheit

PKV für Beamtinnen und Beamte im technischen Dienst

Vermessung, Bau, Umwelt, Wetterdienst, Wasserstraßen, IT-Sicherheit: Wer erst nach Studium oder Berufsjahren verbeamtet wird, muss die PKV neu ordnen.

Symbolfoto: Technik & IT

Beamtinnen und Beamte im technischen Dienst vermessen Grundstücke, planen und überwachen Bauten, kontrollieren Betriebe und Messgeräte, erstellen Wetterprognosen, halten Schleusen in Betrieb oder sichern die IT des Staates. Ihre Dienstherren reichen von den Bau-, Vermessungs- und Umweltverwaltungen der Länder bis zu Bundesbehörden wie dem Deutschen Wetterdienst, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung oder dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Gemeinsam ist vielen technischen Laufbahnen ein späterer Einstieg: nach dem Studium, nach einem technischen Referendariat oder nach Jahren als Angestellte. Die Frage nach der Krankenversicherung stellt sich deshalb oft erst, wenn schon eine gesetzliche oder private Vollversicherung besteht – und für beide Fälle gibt es klare Wege in einen beihilfekonformen Schutz.

Auf einen Blick

  • Bundesbehörden wie DWD, WSV, EBA und BSI: Beihilfe nach BBhV; Landesbehörden: Beihilfe des Landes.
  • Aus der GKV: Öffnungsaktion binnen sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung nutzen.
  • Schon privat vollversichert: per Tarifwechsel in einen Beihilfetarif, die Alterungsrückstellung bleibt.
  • Höchstalter für die Verbeamtung: beim Bund grundsätzlich unter 50, in Bayern unter 45 Jahren.
  • Dienstunfälle auf Baustellen, an Schleusen oder bei Betriebskontrollen bezahlt vorrangig die Unfallfürsorge.

Wer im technischen Dienst Dienstherr ist

Beim Bund arbeiten technische Beamte unter anderem beim Deutschen Wetterdienst, einer Bundesoberbehörde mit Sitz in Offenbach, in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung mit mehr als 12.500 Beschäftigten, beim Eisenbahn-Bundesamt als Sicherheitsbehörde für die Eisenbahnen, beim BSI als Cybersicherheitsbehörde des Bundes und im Informationstechnikzentrum Bund. Für sie alle gilt die Bundesbeihilfeverordnung.

Vermessung, Bauverwaltung, Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Eichwesen sind überwiegend Sache der Länder; hier gilt das jeweilige Landesbeihilferecht. Die Amtsbezeichnungen tragen Fachzusätze – in Bayern etwa „Vermessungs-“, „Bau-“, „Gewerbe-“, „Eich-“ oder „Technischer“. In den IT-Dienstleistern der Länder hängt es vom Träger ab, ob Stellen für Beamte oder für Tarifbeschäftigte ausgeschrieben werden.

Beamte der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung mit strom- und schifffahrtspolizeilichen Befugnissen sind Vollzugsbeamte des Bundes (§ 6 UZwG). Heilfürsorge erhalten sie dadurch nicht; die gibt es beim Bund nur für die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag (§ 70 Abs. 2 BBesG).

Aus der gesetzlichen Versicherung in die PKV

Viele technische Fachkräfte beginnen als Tarifbeschäftigte. Das BSI zum Beispiel ermöglicht nach einer unbefristeten Einstellung später einen Antrag auf Verbeamtung, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Ernennung werden Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).

Die Krankenkasse führt Sie anschließend als freiwilliges Mitglied weiter, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis austreten und eine andere Absicherung nachweisen (§ 188 Abs. 4 SGB V). Als freiwilliges Mitglied tragen Sie den Beitrag beim Bund allein (§ 250 Abs. 2 SGB V), denn der Bund zahlt keine pauschale Beihilfe; mehrere Länder gewähren dagegen auf Antrag eine pauschale Beihilfe als Zuschuss zum Beitrag.

Für den Wechsel gilt die Öffnungsaktion der PKV: Wer noch nie privat vollversichert war, wird innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen; ein Risikozuschlag ist auf 30 % begrenzt. Es zählt der Eingang des Antrags. Den Ablauf beschreibt die Seite Wechsel aus der GKV in die PKV.

Schon privat versichert: Umstellung statt Neuabschluss

Wer als Ingenieurin oder IT-Fachkraft bereits privat vollversichert ist, kann die Öffnungsaktion nicht nutzen – sie gilt nur für die erstmalige private Vollversicherung. Stattdessen lässt sich der bestehende Vertrag über das Tarifwechselrecht in einen Tarif desselben Versicherers mit gleichartigem Schutz umstellen; erworbene Rechte und Alterungsrückstellung werden angerechnet (§ 204 VVG). Nur für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Zuschlag oder Ausschluss verlangen.

Weil die Beihilfe künftig mindestens 50 % trägt, sinkt der versicherte Anteil. Ein Krankentagegeld wird in der Regel nicht mehr gebraucht, da Beamte im Krankheitsfall ihre Bezüge weiter erhalten. Ändert sich später der Bemessungssatz, etwa mit dem zweiten Kind, passen Sie den Tarif innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG).

Altersgrenzen, Referendariat, Eingangsamt

Für die Verbeamtung gibt es Höchstaltersgrenzen. Beim Bund muss die Berufung grundsätzlich vor dem 50. Geburtstag erfolgen; Ausnahmen sind etwa bei einem außerordentlichen Mangel an geeigneten jüngeren Bewerbern möglich (§ 48 BHO). In Bayern liegt die Grenze bei 45 Jahren, Ausnahmen kann die oberste Dienstbehörde zulassen (Art. 23 BayBG). Andere Länder haben eigene Grenzen.

Für den höheren technischen Dienst führt der Weg über ein technisches Referendariat. In der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung dauert es zwei Jahre im Beamtenverhältnis auf Widerruf und endet mit der Großen Staatsprüfung. Schon als Referendarin oder Referendar sind Sie beihilfeberechtigt und können die Öffnungsaktion nutzen.

Im gehobenen technischen und im naturwissenschaftlichen Dienst des Bundes liegt das Eingangsamt bei A 10 oder A 11, wenn ein Bachelor oder ein gleichwertiger Abschluss verlangt wird (§ 23 Abs. 2 BBesG). Der Deutsche Wetterdienst bildet für den gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst in einem dreijährigen dualen Studium mit Abschluss Diplom-Meteorologin oder Diplom-Meteorologe (FH) aus; eingesetzt wird man unter anderem in der Wetterberatung für die Luftfahrt.

Außendienst und Dienstunfähigkeit

Vermessung im Gelände, Bauüberwachung, Kontrollen in Betrieben oder Arbeiten an Schleusen und Wehren: Viele technische Tätigkeiten finden draußen statt. Unfälle dabei sind Dienstunfälle; die Heilbehandlung trägt die Unfallfürsorge des Dienstherrn (§ 33 BeamtVG), die PKV leistet nur nachrangig (§ 5 Abs. 3 MB/KK). Melden müssen Sie den Unfall innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren (§ 45 BeamtVG).

Wer spät verbeamtet wird, sollte die ersten fünf Dienstjahre im Blick haben: Ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit gibt es in dieser Zeit grundsätzlich nur, wenn sie auf eine Dienstbeschädigung zurückgeht (§ 4 BeamtVG). Mehr zur Absicherung unter Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Typische Ämter und Laufbahnen

AmtLaufbahnTypische Aufgaben
Vermessungsinspektorin / Vermessungsinspektorgehobener DienstLiegenschaftskataster und Landesvermessung; Bezeichnung z. B. in Bayern
Vermessungsrätin / Vermessungsrathöherer Dienstnach technischem Referendariat; Leitung von Vermessungs- und Geoinformationsaufgaben
Baurätin / Baurathöherer DienstRatsamt mit Fachzusatz; Hochbau, Straßenbau, Wasserbau
Gewerberätin / Gewerberathöherer DienstGewerbeaufsicht, Arbeits- und Immissionsschutz; Bezeichnung z. B. in Bayern
Eichrätin / Eichrathöherer DienstEichwesen und Messgeräteüberwachung; Bezeichnung z. B. in Bayern
Referendarin / Referendar im technischen Referendariathöherer Dienst (Vorbereitungsdienst)zwei Jahre als Beamte auf Widerruf, Große Staatsprüfung (z. B. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung)
Meteorologin / Meteorologe im gehobenen naturwissenschaftlichen Dienstgehobener DienstDeutscher Wetterdienst; Wetterberatung, unter anderem für die Luftfahrt
Beamtin / Beamter im IT-Dienst des Bundesgehobener oder höherer Dienstz. B. BSI oder ITZBund; Verbeamtung teils nach vorheriger Tarifbeschäftigung

Die Bezeichnungen der Laufbahnen unterscheiden sich je nach Bund und Land.

Häufige Fragen

Ich wechsle als IT-Fachkraft aus der Wirtschaft in eine Bundesbehörde und werde verbeamtet. Muss ich in die PKV?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Sie werden aber versicherungsfrei und müssten als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kasse den Beitrag allein tragen. Mit Beihilfe und PKV versichern Sie nur den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt. Waren Sie noch nie privat vollversichert, gilt binnen sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung die Öffnungsaktion.

Ich bin schon privat versichert. Gilt die Öffnungsaktion auch für mich?

Nein, sie gilt nur für die erstmalige private Vollversicherung. Sie können Ihren Vertrag aber über das Tarifwechselrecht (§ 204 VVG) auf einen Beihilfetarif desselben Versicherers umstellen und behalten dabei Ihre Alterungsrückstellung. Gesundheitsfragen sind nur für Mehrleistungen zulässig.

Bis zu welchem Alter kann ich verbeamtet werden?

Beim Bund grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag, in Bayern bis zum 45.; beide Regeln lassen Ausnahmen zu. Die übrigen Länder haben eigene Grenzen. Klären Sie die Frage früh, denn von ihr hängt ab, ob Sie überhaupt in die Beihilfe kommen.

Wer zahlt bei einem Unfall auf der Baustelle oder an einer Schleuse?

Wird der Unfall als Dienstunfall anerkannt, übernimmt die Unfallfürsorge das Heilverfahren. Melden Sie ihn sofort beim Dienstvorgesetzten; die Ausschlussfrist beträgt zwei Jahre (§ 45 BeamtVG). Die PKV leistet nur, was darüber hinaus notwendig ist.

Bin ich im technischen Referendariat schon beihilfeberechtigt?

Ja. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf mit Anwärterbezügen sind Sie beihilfeberechtigt, und die Öffnungsaktion gilt bereits jetzt. Beamtenberatung24 berät Beamte im technischen Dienst von Bund und Ländern telefonisch in allen 16 Ländern, auch beim späteren Wechsel in den regulären Beihilfetarif.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.