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Beihilfe und PKV · Stand Oktober 2026

PKV für Beamte in Rheinland-Pfalz

Beihilfe in Rheinland-Pfalz: 50 % Bemessungssatz, Wahlleistungen nur gegen 26 € im Monat, Kostendämpfungspauschale, keine Heilfürsorge.

In Rheinland-Pfalz regeln § 66 des Landesbeamtengesetzes (LBG) und die Beihilfenverordnung (BVO) die Beihilfe. Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst erhalten 50 % der beihilfefähigen Kosten, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Für Landesbedienstete setzt das Landesamt für Finanzen (LfF) die Beihilfe fest.

Zwei Regeln verlangen frühe Entscheidungen und wirken sich auf Ihren PKV-Tarif aus: Wahlleistungen im Krankenhaus sind nur beihilfefähig, wenn Sie innerhalb von drei Monaten einen Beitrag von 26 € im Monat wählen. Außerdem kürzt eine nach Besoldungsgruppe gestaffelte Kostendämpfungspauschale die Beihilfe jedes Jahr. Eine pauschale Beihilfe gibt es nicht.

Beihilfe in Rheinland-Pfalz auf einen Blick

Stand: Oktober 2026

Bemessungssätze der Beihilfe
PersonenkreisBeihilfe
Beamtinnen und Beamte50 %70 % bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern; sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält ihn, wer den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag bezieht (§ 57 Abs. 1 BVO)
Ehe- und Lebenspartner70 %nur wenn die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.000 € nicht übersteigen
Kinder80 %gilt auch für Waisen
Versorgungsempfänger70 %auf Antrag dauerhaft 80 %, wenn das Gesamteinkommen 1.680 € im Monat (verheiratet 1.940 €) nicht übersteigt und der Beitrag zur beihilfekonformen PKV mehr als 15 % davon beträgt (§ 58 Abs. 5 BVO)
Freiwillig gesetzlich Versicherte100 %auf die nach der Kassenleistung verbleibenden Kosten, wenn der Kassenbeitrag selbst getragen wird (§ 58 Abs. 1 BVO)
Weitere Regeln
ThemaRegelung
Pauschale Beihilfe (Zuschuss zur GKV)NeinLaut Landesamt für Finanzen ist eine Beteiligung des Dienstherrn an den Krankenversicherungsbeiträgen nicht möglich (Stand Mai 2025)
Kostendämpfungspauschale / EigenbehalteJa, 100 € bis 750 € jährlichA 7 und A 8: 100 €, A 9 bis A 11: 150 €, A 12 bis A 15: 300 €, A 16, B 2 und B 3: 450 €, B 4 bis B 7: 600 €, darüber 750 € (R-, W- und C-Ämter entsprechend); minus 40 € je berücksichtigungsfähigem Kind, bei Teilzeit anteilig; entfällt u. a. bis A 6, für Anwärter und für GKV-Mitglieder (§§ 60, 61 BVO, § 66 Abs. 5 LBG)
Wahlleistungen im KrankenhausGegen Beitrag von 26 € monatlichErklärung innerhalb von drei Monaten ab Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses oder Versetzung nach Rheinland-Pfalz; Betrag gilt für die ganze Familie; Zweibettzimmer abzüglich 12 € täglich; Widerruf jederzeit, neuer Einstieg nur bei neuem Anlass (§§ 24, 25 BVO)
Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner22.000 €Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag, bei Anträgen 2026 also 2024 (§ 66 Abs. 2 LBG, § 4 BVO); für Schwangerschaft und Geburt gilt keine Grenze
Heilfürsorge PolizeiNein (bis auf Altfälle)Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erhalten Beihilfe und erhöhte Unfallfürsorge; eine freie Heilfürsorge wurde 2016/2017 im Landtag rechtlich geprüft. Wer am 30. September 2017 als Beamter der damaligen Bereitschaftspolizei heilfürsorgeberechtigt war, behält die Heilfürsorge (§ 113a LBG).
Heilfürsorge FeuerwehrNeinBeihilfe
Heilfürsorge JustizvollzugNeinBeihilfe

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

  • Wahlleistungen im Krankenhaus nur gegen 26 € im Monat; die Entscheidung fällt innerhalb von drei Monaten nach Einstellung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses
  • Kostendämpfungspauschale nach Besoldungsgruppe von 100 € bis 750 € im Jahr, Anwärter ausgenommen
  • Keine pauschale Beihilfe; freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten 100 % Beihilfe auf die Restkosten
  • Keine Heilfürsorge für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug

Beihilfe-Rechner für Rheinland-Pfalz

Wählen Sie Status, Partner und Kinder: Der Rechner zeigt, wie viel Prozent die Beihilfe in Rheinland-Pfalz übernimmt und welchen Anteil Ihre private Krankenversicherung abdecken muss.

Sie sind
Ehe- oder Lebenspartner

„Unter der Grenze“: Einkünfte bis zur Einkommensgrenze Ihres Dienstherrn, dann gibt es Beihilfe für den Partner. „Eigene Absicherung“: höhere Einkünfte, gesetzlich pflichtversichert oder selbst beihilfeberechtigt.

Kinder im Familienzuschlag

Das Ergebnis erscheint, sobald der Rechner geladen ist.

Was die Beihilfe in Rheinland-Pfalz ausmacht

Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten 70 %, Kinder 80 % (§ 57 BVO). Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, bekommt den erhöhten Satz bei zwei Kindern, wer den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag bezieht. Im Ruhestand ist auf Antrag dauerhaft 80 % möglich, wenn das Gesamteinkommen 1.680 € im Monat (verheiratet 1.940 €) nicht übersteigt und der PKV-Beitrag mehr als 15 % davon ausmacht.

Einmal im Jahr wird die Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe abgezogen (§ 60 BVO). Sie beträgt 100 € in A 7 und A 8, 150 € in A 9 bis A 11, 300 € in A 12 bis A 15 und steigt in höheren Gruppen bis 750 €. Je berücksichtigungsfähigem Kind sinkt sie um 40 €, bei Teilzeit anteilig. Wer Anwärterbezüge erhält oder bis A 6 besoldet wird, zahlt sie nicht.

Wahlleistungen: die Entscheidung über 26 € im Monat

Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind nur beihilfefähig, wenn Sie gegenüber der Beihilfestelle erklären, diese Leistungen nutzen zu wollen, und dafür 26 € im Monat zahlen (§ 25 BVO). Der Betrag wird von den Bezügen einbehalten und gilt auch für Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Beim Zweibettzimmer werden je Tag 12 € abgezogen.

Die Erklärung muss innerhalb von drei Monaten abgegeben werden, gerechnet ab der Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses oder ab der Versetzung nach Rheinland-Pfalz. Eine neue Gelegenheit ergibt sich also etwa beim Wechsel ins Probebeamtenverhältnis oder bei der Ernennung auf Lebenszeit, mit dem Ruhestand dagegen nicht mehr. Ein Widerruf ist jederzeit möglich, ein späterer Wiedereinstieg nur bei einem neuen Anlass.

Ohne die Option müssen Sie Wahlleistungen vollständig privat absichern, mit ihr nur den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt. Vergleichen Sie deshalb vor Ablauf der Frist die 26 € mit dem Beitragsunterschied der PKV-Tarife.

PKV oder gesetzliche Krankenversicherung

Eine pauschale Beihilfe gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. Das Landesamt für Finanzen stellt klar, dass sich der Dienstherr nicht an Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt.

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist und den Beitrag allein trägt, erhält auf die Kosten, die nach der Kassenleistung übrig bleiben, einen Bemessungssatz von 100 % (§ 58 Abs. 1 BVO), und die Kostendämpfungspauschale entfällt. Den vollen Beitrag zahlen Sie trotzdem selbst. Die gesetzliche Versicherung bleibt damit vor allem für Beihilfeberechtigte interessant, die wegen Vorerkrankungen privat nur schwer Schutz bekommen; mehr dazu unter Wechsel aus der GKV in die PKV.

Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug

Polizistinnen und Polizisten erhalten in Rheinland-Pfalz keine freie Heilfürsorge, sondern Beihilfe; die Polizei des Landes nennt als Absicherung Beihilfe und erhöhte Unfallfürsorge. Der Landtag ließ 2016 und 2017 die Einführung einer Heilfürsorge rechtlich prüfen, heute gilt für die Polizei weiterhin die Beihilfe. Nur wer am 30. September 2017 als Beamter der damaligen Bereitschaftspolizei heilfürsorgeberechtigt war, behält die Heilfürsorge. Auch Feuerwehr und Justizvollzug sind beihilfeberechtigt.

Für Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter heißt das: Eine Krankenversicherung für den nicht von der Beihilfe gedeckten Teil ist ab der Einstellung nötig, und über die 26 € für Wahlleistungen entscheiden sie bereits in den ersten drei Monaten. Hinweise zum Polizeidienst finden Sie unter PKV für Polizistinnen und Polizisten.

Anwärter und Familie

Anwärterinnen und Anwärter erhalten 50 % Beihilfe und zahlen keine Kostendämpfungspauschale. Viele Versicherer bieten für den Vorbereitungsdienst Anwärtertarife an; mehr unter PKV für Beamtenanwärter. Beim Übergang ins Probebeamtenverhältnis beginnt die Dreimonatsfrist für die Wahlleistungen erneut.

Die Partnerin oder der Partner ist mit 70 % berücksichtigungsfähig, wenn die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.000 € nicht übersteigen; für Anträge 2026 zählt also das Jahr 2024. Für Schwangerschaft und Geburt gilt keine Einkommensgrenze.

Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr Satz auf 70 %, zugleich sinkt die Kostendämpfungspauschale um 40 € je Kind. Den PKV-Tarif sollten Sie dann anpassen. Beamtenberatung24 begleitet solche Anpassungen telefonisch, in Rheinland-Pfalz wie in allen anderen Ländern.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe in Rheinland-Pfalz?

Im aktiven Dienst 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger sowie Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, Kinder 80 % (§ 57 BVO).

Was hat es mit den 26 € für Wahlleistungen auf sich?

Beihilfe zu Chefarzt und Zweibettzimmer gibt es nur, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach Einstellung, Umwandlung des Beamtenverhältnisses oder Versetzung erklären, Wahlleistungen nutzen zu wollen, und 26 € im Monat zahlen (§ 25 BVO). Ohne diese Erklärung muss der PKV-Tarif die Wahlleistungen vollständig tragen.

Wie hoch ist die Kostendämpfungspauschale?

Je nach Besoldungsgruppe zwischen 100 € (A 7 und A 8) und 750 € im Jahr, abzüglich 40 € je berücksichtigungsfähigem Kind. Wer Anwärterbezüge erhält oder bis A 6 besoldet wird, zahlt keine.

Gibt es in Rheinland-Pfalz einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Nein, eine pauschale Beihilfe gibt es nicht. Freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten aber 100 % Beihilfe auf die Kosten, die nach der Kassenleistung offen bleiben, und zahlen keine Kostendämpfungspauschale.

Haben Polizistinnen und Polizisten in Rheinland-Pfalz Heilfürsorge?

Nein. Sie erhalten Beihilfe und brauchen für den übrigen Anteil eine Krankenversicherung, schon in der Ausbildung.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.