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Unabhängige Beratung in allen 16 Bundesländern

Private Kranken­versicherung für Beamte, passend zu Ihrer Beihilfe

Mike Feistauer berät seit 2001 unabhängig zur privaten Krankenversicherung – für Anwärter, Referendare und Beamte in allen 16 Bundesländern und beim Bund. Telefonisch, egal wo Ihr Dienstherr sitzt.

  • Unabhängiger Makler nach § 34d Abs. 1 GewO
  • In der PKV-Vermittlung seit 2001
  • Erstgespräch kostenlos am Telefon

Für welchen Dienst suchen Sie?

Heilfürsorge bei der Polizei, späte Verbeamtung an der Hochschule, Auslandseinsätze im Auswärtigen Dienst: Jede Berufsgruppe hat eigene Fragen. Wählen Sie Ihre.

Beihilfe ist Ländersache – die Beratung nicht

Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung, für alle anderen die Beihilfeverordnung ihres Landes. Bemessungssätze, Eigenbehalte, Wahlleistungen und pauschale Beihilfe unterscheiden sich deshalb je nach Dienstherr.

Der Sitz von Beamtenberatung24 ist in Dresden. Beraten werden Beamtinnen und Beamte in allen 16 Ländern und beim Bund – zu jedem Land gibt es eine eigene Seite mit den aktuellen Regeln und Quellen.

Alle Länder im Vergleich

In drei Schritten zur passenden PKV

  1. 1

    Erstgespräch

    Kostenlos und telefonisch. Sie klären mit Mike Feistauer Dienstherrn, Laufbahn, Familie und Gesundheit.

  2. 2

    Vergleich und Voranfrage

    Er vergleicht die Tarife passend zu Ihrem Beihilfesatz. Bei Vorerkrankungen fragt er zuerst anonym bei den Versicherern an.

  3. 3

    Abschluss und Begleitung

    Er bereitet den Antrag mit Ihnen vor und bleibt danach Ansprechpartner – etwa beim Wechsel in den Volltarif.

Aus dem Ratgeber

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Kostenloses Erstgespräch anfragen

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Mike Feistauer ruft Sie zurück, klärt die Eckdaten zu Ihrer Situation und Beihilfe und schickt Ihnen danach ein passendes Angebot.

Pflichtfelder sind mit * markiert. Ihre Angaben werden nur für Ihre Anfrage verwendet.

Private Krankenversicherung für Beamte: worauf es ankommt

Beamtinnen und Beamte sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert. Ihr Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an den Krankheitskosten – häufig mit 50 % für die Beamten selbst, 70 % für Ehe- oder Lebenspartner und 80 % für Kinder. Den übrigen Teil sichert eine private Krankenversicherung ab, die genau auf diesen Beihilfesatz abgestimmt ist.

Wie hoch die Beihilfe ist und was sie erstattet, regelt jeder Dienstherr selbst: der Bund für Bundesbeamte, jedes Land für seine Landes- und Kommunalbeamten. Deshalb unterscheiden sich Bemessungssätze, Eigenbehalte, Wahlleistungen im Krankenhaus und die pauschale Beihilfe von Land zu Land. Die Regeln für Ihren Dienstherrn finden Sie in der Übersicht der Bundesländer.

Wer erstmals verbeamtet wird, kann über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer auch mit Vorerkrankungen aufgenommen werden, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt wird. Polizeivollzugsbeamte erhalten beim Bund und in den meisten Ländern statt Beihilfe freie Heilfürsorge, je nach Land auch Feuerwehr- oder Vollzugsbeamte; für sie zählen vor allem Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung.

Beratung aus Dresden für Beamte in ganz Deutschland

Beamtenberatung24 ist ein unabhängiger Versicherungsmakler mit Sitz in Dresden. Inhaber Mike Feistauer berät seit 2001 zur privaten Krankenversicherung und hat sich auf den öffentlichen Dienst spezialisiert. Die Beratung läuft telefonisch – für Anwärter, Referendare und Beamte in allen 16 Bundesländern und beim Bund, vom Lehramtsstudium bis zur Pension.