PKV-Ratgeber für Beamte
Die Dienstunfähigkeitslücke bei Beamtinnen und Beamten
Was Beamte bei Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn erhalten, auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit, mit Paragrafen und Rechenbeispiel in Prozent.
Unabhängige Beratung in allen 16 Bundesländern
Mike Feistauer berät seit 2001 unabhängig zur privaten Krankenversicherung – für Anwärter, Referendare und Beamte in allen 16 Bundesländern und beim Bund. Telefonisch, egal wo Ihr Dienstherr sitzt.
Heilfürsorge bei der Polizei, späte Verbeamtung an der Hochschule, Auslandseinsätze im Auswärtigen Dienst: Jede Berufsgruppe hat eigene Fragen. Wählen Sie Ihre.
Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung, für alle anderen die Beihilfeverordnung ihres Landes. Bemessungssätze, Eigenbehalte, Wahlleistungen und pauschale Beihilfe unterscheiden sich deshalb je nach Dienstherr.
Der Sitz von Beamtenberatung24 ist in Dresden. Beraten werden Beamtinnen und Beamte in allen 16 Ländern und beim Bund – zu jedem Land gibt es eine eigene Seite mit den aktuellen Regeln und Quellen.
Kostenlos und telefonisch. Sie klären mit Mike Feistauer Dienstherrn, Laufbahn, Familie und Gesundheit.
Er vergleicht die Tarife passend zu Ihrem Beihilfesatz. Bei Vorerkrankungen fragt er zuerst anonym bei den Versicherern an.
Er bereitet den Antrag mit Ihnen vor und bleibt danach Ansprechpartner – etwa beim Wechsel in den Volltarif.
PKV-Ratgeber für Beamte
Was Beamte bei Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn erhalten, auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit, mit Paragrafen und Rechenbeispiel in Prozent.
PKV-Ratgeber für Beamte
Was eine Dienstunfähigkeitsversicherung leistet, woran Sie eine echte DU-Klausel erkennen und warum der Schutz schon im Vorbereitungsdienst zählt.
PKV-Ratgeber für Beamte
Wann Beamte für dienstliche Schäden selbst zahlen, was eine Diensthaftpflicht abdeckt und worauf Lehrkräfte, Polizei und Gerichtsvollzieher achten sollten.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Mike Feistauer ruft Sie zurück, klärt die Eckdaten zu Ihrer Situation und Beihilfe und schickt Ihnen danach ein passendes Angebot.
Beamtinnen und Beamte sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert. Ihr Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an den Krankheitskosten – häufig mit 50 % für die Beamten selbst, 70 % für Ehe- oder Lebenspartner und 80 % für Kinder. Den übrigen Teil sichert eine private Krankenversicherung ab, die genau auf diesen Beihilfesatz abgestimmt ist.
Wie hoch die Beihilfe ist und was sie erstattet, regelt jeder Dienstherr selbst: der Bund für Bundesbeamte, jedes Land für seine Landes- und Kommunalbeamten. Deshalb unterscheiden sich Bemessungssätze, Eigenbehalte, Wahlleistungen im Krankenhaus und die pauschale Beihilfe von Land zu Land. Die Regeln für Ihren Dienstherrn finden Sie in der Übersicht der Bundesländer.
Wer erstmals verbeamtet wird, kann über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer auch mit Vorerkrankungen aufgenommen werden, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt wird. Polizeivollzugsbeamte erhalten beim Bund und in den meisten Ländern statt Beihilfe freie Heilfürsorge, je nach Land auch Feuerwehr- oder Vollzugsbeamte; für sie zählen vor allem Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung.
Beamtenberatung24 ist ein unabhängiger Versicherungsmakler mit Sitz in Dresden. Inhaber Mike Feistauer berät seit 2001 zur privaten Krankenversicherung und hat sich auf den öffentlichen Dienst spezialisiert. Die Beratung läuft telefonisch – für Anwärter, Referendare und Beamte in allen 16 Bundesländern und beim Bund, vom Lehramtsstudium bis zur Pension.