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Einstieg und Laufbahn

PKV für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

Anwärtertarife, Beihilfe im Vorbereitungsdienst, Öffnungsaktion für Beamte auf Widerruf und der Übergang nach der Prüfung – worauf es beim Start ankommt.

Symbolfoto: Beamtenanwärter

Mit der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf beginnt der Vorbereitungsdienst – und mit ihm der Anspruch auf Beihilfe. Anwärterinnen und Anwärter sind damit in der gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und müssen die Restkosten selbst absichern.

Die Entscheidung fällt oft in den wenigen Wochen zwischen Zusage und Dienstantritt, wirkt aber weit über die Ausbildung hinaus. Denn ein späterer Wechsel des Versicherers bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung, und angesparte Alterungsrückstellungen gehen dabei nur teilweise mit.

Auf einen Blick

  • Beamte auf Widerruf sind beihilfeberechtigt – beim Bund mit 50 % der beihilfefähigen Kosten.
  • Anwärtertarife sind befristet und dürfen ohne Alterungsrückstellung kalkuliert werden.
  • Öffnungsaktion für Anwärter seit 2019: Antrag binnen 6 Monaten ab Beginn des Beamtenverhältnisses.
  • Entscheidend ist ein vertragliches Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung umzustellen.
  • Nach der Prüfung endet die Beihilfe – den Anschluss rechtzeitig klären.

Beihilfe schon im Vorbereitungsdienst

Beihilfeberechtigt sind auch Beamtinnen und Beamte, denen Anwärterbezüge zustehen. Beim Bund beträgt ihr Bemessungssatz wie bei allen aktiven Beamten 50 %, für berücksichtigungsfähige Kinder 80 %. Die Länder haben eigene Beihilfevorschriften, deren Sätze abweichen können.

Die Restkosten sichern Sie über eine private Krankenversicherung ab oder, wenn Sie bisher gesetzlich versichert waren, über eine freiwillige gesetzliche Versicherung mit vollem Eigenbeitrag. In Ländern mit pauschaler Beihilfe kann es dafür einen Zuschuss geben; nach Angaben des PKV-Verbands wird die Wahl zwischen pauschaler und individueller Beihilfe in der Regel erst ab dem Beamtenverhältnis auf Probe endgültig.

Anwärtertarife: günstig, weil befristet

Für die Ausbildungszeit bieten Versicherer eigene Anwärter- oder Ausbildungstarife an. Das Gesetz erlaubt bei Ausbildungsversicherungen eine feste Vertragslaufzeit, und solche befristeten Tarife dürfen ohne Alterungsrückstellung und ohne den gesetzlichen Zuschlag von 10 % kalkuliert werden. Wo ein Versicherer davon Gebrauch macht, ist der Beitrag entsprechend niedriger als im späteren regulären Tarif.

Die Kehrseite: Für befristete Verträge gilt das gesetzliche Tarifwechselrecht nach § 204 VVG nicht. Ob Sie nach der Ausbildung ohne neue Gesundheitsprüfung in den regulären Beihilfetarif wechseln können, steht deshalb allein in den Tarifbedingungen. Achten Sie auf ein ausdrückliches Umstellungsrecht und darauf, bis zu welchem Ereignis oder Alter der Anwärtertarif läuft.

Gesundheitsfragen und Öffnungsaktion

Vor Vertragsschluss stellen die Versicherer Gesundheitsfragen, die vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Bei einer Verletzung dieser Anzeigepflicht kann der Versicherer bis zu fünf Jahre nach Vertragsschluss reagieren, bei Vorsatz oder Arglist bis zu zehn Jahre. Wer eine PKV schon einmal nach Rücktritt oder Anfechtung verlassen musste, ist von der Öffnungsaktion ausgeschlossen.

Seit Anfang 2019 gilt die Öffnungsaktion, eine freiwillige Selbstverpflichtung vieler Versicherer, auch für Beamte auf Widerruf. Geht der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer ein, gibt es keine Ablehnung aus Gesundheitsgründen und keine Leistungsausschlüsse, und Risikozuschläge sind auf 30 % begrenzt. Angeboten werden zunächst die für Beamte auf Widerruf geöffneten Tarife, und nicht jedes teilnehmende Unternehmen nimmt Anwärter über die Aktion auf.

Die Öffnungsaktion lässt sich nur einmal nutzen – im Vorbereitungsdienst oder bei der Ernennung auf Probe. Wer als Anwärter gesetzlich versichert bleibt, hat bei der Übernahme auf Probe erneut sechs Monate Zeit. Weil nur der erste verbindliche Antrag zählt, prüfen wir vorher mit einer anonymen Risikovoranfrage, welche Versicherer Sie zu welchen Bedingungen annehmen.

Heilfürsorge statt Beihilfe

In einigen Bereichen gibt es während des Dienstes keine Beihilfe, sondern Heilfürsorge, je nach Dienstherr etwa bei Polizei, Feuerwehr oder im Justizvollzug. Eine Krankenversicherung ist dann zunächst nicht nötig, wohl aber eine Anwartschaft auf die spätere Restkostenversicherung, denn spätestens mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge, in manchen Ländern schon mit dem Vorbereitungsdienst.

Die Öffnungsaktion gilt in diesen Fällen für die Anwartschaft und muss innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Heilfürsorge beantragt werden, nicht erst beim Wechsel in die Beihilfe. Einzelheiten stehen auf der Seite PKV für Polizistinnen und Polizisten.

Nach der Prüfung: Übernahme, Lücke oder Ausstieg

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet in der Regel mit dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der Prüfung. Bei direkter Übernahme wird der Anwärtertarif umgestellt; was dann zählt, steht unter PKV für Beamte auf Probe.

Liegt zwischen Prüfung und neuer Stelle eine Lücke, fällt die Beihilfe weg. Privat Versicherte haben dann Anspruch darauf, den Schutz auf 100 % aufzustocken, ohne Risikoprüfung, wenn der Antrag binnen sechs Monaten gestellt wird. Arbeitslosengeld entsteht aus dem Beamtenverhältnis selbst nicht, weil Beamte in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind.

Wer stattdessen vor dem 55. Geburtstag eine Stelle als Angestellter unterhalb der Versicherungspflichtgrenze antritt, wird gesetzlich pflichtversichert. Die private Krankenversicherung kann dann binnen drei Monaten rückwirkend gekündigt oder als Anwartschaft fortgeführt werden, falls später doch eine Verbeamtung folgt.

Typische Ämter und Laufbahnen

AmtLaufbahnTypische Aufgaben
Regierungssekretäranwärterin / Regierungssekretäranwärtermittlerer DienstVorbereitungsdienst für die allgemeine Verwaltung; beim Bund danach Eingangsamt A 6
Regierungsinspektoranwärterin / Regierungsinspektoranwärtergehobener DienstDuales Studium, beim Bund an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Zollinspektoranwärterin / Zollinspektoranwärtergehobener DienstAusbildung für die Zollverwaltung des Bundes; Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung
Rechtspflegeranwärterin / Rechtspflegeranwärtergehobener JustizdienstStudium und Praxis für die Rechtspflege an Gerichten; Beihilfe nach Landesrecht
Polizeikommissaranwärterin / Polizeikommissaranwärtergehobener PolizeivollzugsdienstJe nach Dienstherr Heilfürsorge statt Beihilfe; dann zunächst Anwartschaft
Lehramtsanwärterin / LehramtsanwärterVorbereitungsdienst für ein LehramtBeamte auf Widerruf, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel für 18 Monate
Studienreferendarin / Studienreferendarhöherer Dienst, VorbereitungsdienstLehramt an Gymnasien und beruflichen Schulen; Bezeichnung je nach Land

Die Bezeichnungen der Laufbahnen unterscheiden sich je nach Bund und Land.

Häufige Fragen

Wann sollte ich mich um die Krankenversicherung kümmern?

Am besten zwischen Zusage und Dienstantritt, denn ab dem ersten Tag des Beamtenverhältnisses brauchen Sie einen passenden Schutz. Für die Öffnungsaktion zählt, dass der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht. Eine Voranfrage sollte deshalb nicht bis zum Fristende warten.

Kann ich in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Ja, wenn Sie bisher gesetzlich versichert waren. Endet die Pflicht- oder Familienversicherung, läuft die Mitgliedschaft automatisch freiwillig weiter, sofern Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten und eine andere Absicherung nachweisen; ein späterer Beitritt setzt dagegen Vorversicherungszeiten voraus. Den Beitrag tragen Sie dann ohne Arbeitgeberanteil, es sei denn, Ihr Land zahlt eine pauschale Beihilfe.

Muss ich auch eine Pflegeversicherung abschließen?

Ja. Wer privat krankenversichert ist, braucht eine private Pflegepflichtversicherung, als Beihilfeberechtigter in Form eines anteiligen, beihilfekonformen Tarifs. Wer über die Öffnungsaktion aufgenommen wird, zahlt in der Pflegeversicherung keinen gesundheitsabhängigen Zuschlag.

Ich war bisher über meine Eltern privat versichert. Was ändert sich?

Mit der Ernennung haben Sie einen eigenen Beihilfeanspruch, und Ihr Bemessungssatz ändert sich. Nach § 199 Abs. 2 VVG haben Sie Anspruch darauf, dass der Versicherer den Schutz entsprechend anpasst, ohne Risikoprüfung, wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellen. Ob dafür ein Anwärtertarif desselben Versicherers infrage kommt, regeln dessen Tarifbedingungen.

Was gilt, wenn ich nach der Ausbildung in ein anderes Land wechsle?

Der Vertrag bleibt bestehen, die Beihilfe richtet sich aber nach den Vorschriften des neuen Dienstherrn. Ändert sich dadurch der Bemessungssatz, passen Sie den Tarif innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung an. Eine gewählte pauschale Beihilfe lässt sich nicht in ein Land ohne dieses Modell mitnehmen.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.