Zum Inhalt springen

Justiz

PKV für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher sind Beamte mit eigenem Büro und gebührenabhängigem Einkommen. Was das für PKV, Krankheit, Dienstunfähigkeit und Haftung heißt.

Symbolfoto: Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Beamte: Das Gerichtsverfassungsgesetz bezeichnet sie als die mit Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen betrauten Beamten (§ 154 GVG). Ihre Dienst- und Geschäftsverhältnisse regeln die Landesjustizverwaltungen. Im Krankheitsfall erhalten sie deshalb Beihilfe nach dem Recht ihres Landes und versichern den Rest privat.

Trotzdem arbeiten sie anders als andere Beamte. Sie unterhalten ein eigenes Geschäftszimmer, beschäftigen Büropersonal auf eigene Kosten und erhalten neben der Besoldung einen Anteil an den Gebühren, die sie einnehmen. Für die Absicherung heißt das: Die Krankenversicherung allein reicht nicht, Einkommen, Bürokosten und Haftung gehören mit in die Planung.

Auf einen Blick

  • Gerichtsvollzieher sind Landesbeamte mit Beihilfe; Ausbildung und Laufbahn unterscheiden sich je nach Land.
  • Quereinsteiger werden teils erst nach der Ausbildung verbeamtet – dann beginnt die Frist der Öffnungsaktion.
  • Bei Krankheit läuft die Besoldung weiter, der gebührenabhängige Teil des Einkommens dagegen nicht.
  • Die gebührenabhängige Vergütung zählt für die Versorgung nur begrenzt, in Sachsen bis 10 % des Endgrundgehalts.
  • Für Schäden haftet nach außen das Land; bei grober Fahrlässigkeit kann es Rückgriff nehmen.

Beamte mit eigenem Büro

Der Gerichtsvollzieher muss an seinem Amtssitz ein Geschäftszimmer auf eigene Kosten unterhalten und Büroangestellte auf eigene Kosten beschäftigen, soweit der Geschäftsbetrieb es erfordert; für deren Tätigkeit ist er verantwortlich. So regelt es die Gerichtsvollzieherordnung, die die Länder als Verwaltungsvorschrift erlassen, etwa Sachsen in der Fassung vom 16. Oktober 2025.

Ausgeglichen werden diese Kosten über eine Entschädigung nach Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen besteht sie aus den Dokumentenpauschalen und einem Anteil der für erledigte Aufträge eingenommenen Gebühren. Hinzu kommt in mehreren Ländern eine Vollstreckungsvergütung, in Sachsen 15 % der selbst vereinnahmten Gebühren.

Wege in den Beruf und der richtige Zeitpunkt für die PKV

Baden-Württemberg bildet seit dem 1. September 2016 in einem dreijährigen Bachelorstudium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen aus. Die Studierenden sind Beamte auf Widerruf und steigen danach als Oberinspektor im Gerichtsvollzieherdienst in A 10 ein. Hier gilt die Öffnungsaktion schon ab Studienbeginn.

Andere Länder setzen auf eine Zusatzausbildung für Justizbeamte und Quereinsteiger im mittleren Dienst mit Einstieg in A 8. In Nordrhein-Westfalen erhalten Quereinsteiger in der Ausbildung eine Unterhaltsbeihilfe und werden erst nach der Prüfung in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. In Hessen sind externe Bewerber während der 26-monatigen Weiterbildung Tarifbeschäftigte; die Verbeamtung folgt nach der Prüfung, Altersgrenze ist 50 Jahre.

Wer so spät verbeamtet wird, bringt oft eine längere Krankengeschichte mit. Entscheidend ist dann die Öffnungsaktion: Innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung lehnen die teilnehmenden Versicherer niemanden wegen Vorerkrankungen ab und begrenzen Risikozuschläge auf höchstens 30 %. Wer schon als Justizbeamter privat versichert ist, behält seinen Vertrag.

Bei Krankheit: Besoldung läuft weiter, Gebühren nicht

Als Beamter erhalten Sie bei Krankheit Ihre Besoldung weiter. Die Vollstreckungsvergütung hängt aber an den vereinnahmten Gebühren; die sächsische Verordnung sieht eine Weiterzahlung ausdrücklich nur bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot vor. Gleichzeitig laufen Miete und Gehälter Ihres Büros weiter.

Für die Bürokosten gibt es teils eine Ausnahme: In Nordrhein-Westfalen kann das Justizministerium bei einer Verhinderung von mehr als zwei Wochen, etwa durch Krankheit, die laufenden Kosten ersetzen, soweit die Einnahmen der letzten sechs Monate sie nicht decken. Das ist eine Ermessensleistung, kein Anspruch. Wie Ihr Land das regelt, sollten Sie vor einer längeren Erkrankung kennen und Rücklagen entsprechend planen.

Dienstunfähigkeit: Die Gebühren zählen kaum für die Versorgung

Das Ruhegehalt richtet sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. In Sachsen zählt die Vollstreckungsvergütung höchstens bis zu 10 % des Endgrundgehalts dazu und nur, wenn Sie mindestens zehn Jahre ausschließlich im Außendienst tätig waren. Wer früh dienstunfähig wird, verliert also mehr Einkommen als ein Beamter mit reiner Besoldung.

Der Außendienst bringt zudem eigene Risiken mit sich; Eigensicherung und Deeskalation gehören in Baden-Württemberg fest zum Studium. Eine private Absicherung gegen Dienstunfähigkeit sollte deshalb auf Ihr tatsächliches Einkommen abgestimmt sein. Mehr dazu unter Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Haftung: Amtspflicht, Kasse und Büropersonal

Verletzt ein Gerichtsvollzieher eine Amtspflicht gegenüber Dritten, haftet nach außen grundsätzlich das Land. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann es Rückgriff nehmen (Art. 34 GG); Beamte müssen dem Dienstherrn den Schaden dann ersetzen (§ 48 BeamtStG).

Gerade im Gerichtsvollzieherdienst gibt es dafür viele Anlässe: Sie nehmen Geld entgegen, führen Kassenbücher und ein Dienstkonto, verwahren gepfändete Sachen und sind für Ihre Büroangestellten verantwortlich. Eine Diensthaftpflichtversicherung sollte die Tätigkeit als Gerichtsvollzieher und Vermögensschäden ausdrücklich einschließen. Wir beraten Gerichtsvollzieher telefonisch in allen 16 Ländern.

Typische Ämter und Laufbahnen

AmtLaufbahnTypische Aufgaben
Gerichtsvollzieheranwärterin / GerichtsvollzieheranwärterAusbildung, Status je nach LandBaden-Württemberg: Studium als Beamte auf Widerruf; NRW: Unterhaltsbeihilfe; Hessen (extern): Tarifbeschäftigung
Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollziehermittlerer Dienst, A 8Einstiegsamt, etwa in NRW und Hessen; Zustellungen, Pfändungen, Räumungen, Vermögensauskünfte
Obergerichtsvollzieherin / Obergerichtsvollziehermittlerer Dienst, A 9Beförderungsamt; in NRW bis zu 35 % der Stellen mit Amtszulage
Oberinspektorin / Oberinspektor im Gerichtsvollzieherdienstgehobener Dienst, A 10Einstiegsamt nach dem Bachelorstudium in Baden-Württemberg

Die Bezeichnungen der Laufbahnen unterscheiden sich je nach Bund und Land.

Häufige Fragen

Sind Gerichtsvollzieher in allen Ländern Beamte?

Ja, das Gerichtsverfassungsgesetz behandelt sie als Beamte (§ 154 GVG). Ausbildung und Laufbahn regelt jedes Land selbst: Baden-Württemberg bildet im gehobenen Dienst mit Bachelorstudium aus, Länder wie Nordrhein-Westfalen und Hessen im mittleren Dienst über eine Zusatzausbildung.

Ich werde erst nach der Ausbildung verbeamtet. Wann entscheide ich über die PKV?

Mit der ersten Verbeamtung. Ab dann haben Sie sechs Monate für einen Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion; das ist besonders wichtig, wenn Sie Vorerkrankungen haben. Bis dahin gilt der Versicherungsstatus Ihrer Ausbildung oder Beschäftigung, in Hessen etwa als Tarifbeschäftigte.

Zahlt das Land meine Bürokosten weiter, wenn ich länger krank bin?

Das hängt vom Land ab. In Nordrhein-Westfalen kann das Justizministerium ab einer Verhinderung von mehr als zwei Wochen die laufenden Kosten ersetzen, soweit die Einnahmen der letzten sechs Monate nicht reichen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Zählt der Gebührenanteil für meine Pension?

Nur begrenzt. In Sachsen gehört die Vollstreckungsvergütung bis zu 10 % des Endgrundgehalts zu den ruhegehaltfähigen Bezügen, wenn Sie mindestens zehn Jahre ausschließlich im Außendienst waren. Bei einer Dienstunfähigkeit fällt der Rest des Gebührenanteils weg.

Brauche ich als Gerichtsvollzieherin eine Diensthaftpflichtversicherung?

Sie ist sinnvoll. Nach außen haftet zwar das Land, bei grober Fahrlässigkeit kann es aber Rückgriff nehmen (Art. 34 GG, § 48 BeamtStG). Mit Bargeld, Pfandsachen, Kassenführung und eigenem Personal ist das Risiko im Gerichtsvollzieherdienst höher als im Innendienst.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.

Verwandte Berufsgruppen