Beihilfe und PKV · Stand Oktober 2026
PKV für Beamte in Brandenburg
Beihilfe in Brandenburg 2026: BBhV mit Landesabweichungen, keine Wahlleistungen, pauschale Beihilfe und Heilfürsorge mit Wahlrecht. Unabhängig beraten.
Brandenburg hat keine eigene Beihilfeverordnung. Nach § 62 des Landesbeamtengesetzes gelten für Brandenburger Beamtinnen und Beamte die Vorschriften des Bundes in ihrer jeweils geltenden Fassung, soweit das Landesgesetz nichts anderes bestimmt. Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung, wie zuletzt zum 1. Januar 2026, wirken damit auch hier.
Abweichungen gibt es an entscheidenden Stellen: Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig, die Einkommensgrenze für Ehepartner ist fest, und es gibt die pauschale Beihilfe. Für Landesbedienstete ist die Zentrale Bezügestelle des Landes (ZBB) zuständig.
Beihilfe in Brandenburg auf einen Blick
Stand: Oktober 2026
| Personenkreis | Beihilfe |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | 50 %70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern (bei mehreren Beihilfeberechtigten nur bei einem) und während der Elternzeit |
| Ehe- und Lebenspartner | 70 %nur bis zur Einkommensgrenze von 20.000 € |
| Kinder | 80 %auch beihilfeberechtigte Waisen |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Thema | Regelung |
|---|---|
| Pauschale Beihilfe (Zuschuss zur GKV) | Ja, seit 1. Januar 2020§ 62 Abs. 6 LBG: Hälfte des GKV-Beitrags oder höchstens die Hälfte des Basistarifbeitrags; Antrag und Verzicht sind unwiderruflich. Beamte auf Widerruf können bei der Ernennung auf Probe einmalig neu wählen (ZBB). |
| Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte | Keine Pauschale, Eigenbehalte nach BBhVEs gelten die Eigenbehalte des Bundes: 10 % je Arzneimittel (mindestens 5 €, höchstens 10 €), 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr, Belastungsgrenzen nach § 50 BBhV. |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | NeinNicht beihilfefähig (§ 62 Abs. 4 LBG), weder in zugelassenen Krankenhäusern noch in Privatkliniken; Ausnahme für am 1. Januar 1999 vorhandene Schwerbehinderte. Belegärztliche Leistungen bleiben beihilfefähig. |
| Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner | 20.000 €Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag; seit Dezember 2023 (vorher 17.000 €), ohne jährliche Anpassung. |
| Heilfürsorge Polizei | WahlrechtFreie Heilfürsorge seit 1. Januar 2019 (§ 114 LBG). Beamte auf Probe oder auf Lebenszeit können dauerhaft und unwiderruflich zur Beihilfe wechseln; im Vorbereitungsdienst ist das ausgeschlossen. |
| Heilfürsorge Feuerwehr | NeinBeamte des feuerwehrtechnischen Dienstes erhalten Beihilfe; § 117 LBG verweist nicht auf die Heilfürsorge. |
| Heilfürsorge Justizvollzug | NeinBeihilfe nach § 62 LBG; § 118 LBG verweist nicht auf die Heilfürsorge. |
Rechtsgrundlage: § 62 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG) in Verbindung mit der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Zuständig:
Die Übersicht fasst die Regeln vereinfacht zusammen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung; im Einzelfall entscheidet die Beihilfestelle.
Besonderheiten in Brandenburg
- Brandenburg wendet die Bundesbeihilfeverordnung an, mit Abweichungen im Landesbeamtengesetz.
- Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig.
- Polizei: freie Heilfürsorge mit unwiderruflichem Verzichtsrecht zugunsten der Beihilfe.
- Pauschale Beihilfe seit 2020; Anwärter können bei der Ernennung auf Probe neu wählen.
Beihilfe-Rechner für Brandenburg
Wählen Sie Status, Partner und Kinder: Der Rechner zeigt, wie viel Prozent die Beihilfe in Brandenburg übernimmt und welchen Anteil Ihre private Krankenversicherung abdecken muss.
Das Ergebnis erscheint, sobald der Rechner geladen ist.
Bundesrecht mit Brandenburger Abweichungen
Die Bemessungssätze entsprechen denen des Bundes: 50 % für aktive Beamte, 70 % für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Ehe- und Lebenspartner, 80 % für Kinder. Mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und seit Dezember 2023 auch während der Elternzeit beträgt Ihr Satz 70 %.
Eigenbehalte und Belastungsgrenzen folgen der BBhV, eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht. Seit 2026 gelten auch die neuen Bundesregeln beim Zahnersatz: Material- und Laborkosten sind für Erwachsene zu 80 % beihilfefähig, implantologische Gebühren zur Hälfte. Einzelheiten finden Sie auf der Seite PKV für Bundesbeamte.
Die Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner liegt bei 20.000 € im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag. Brandenburg hat sie im Dezember 2023 von 17.000 € angehoben; die jährliche Anpassung des Bundes gilt hier nicht.
Keine Beihilfe für Chefarzt und Zweibettzimmer
Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Brandenburg nicht beihilfefähig, weder in zugelassenen Krankenhäusern noch in Privatkliniken. Ausgenommen sind nur Personen, die am 1. Januar 1999 bereits schwerbehindert waren, solange die Schwerbehinderung andauert; das gilt auch für berücksichtigungsfähige Angehörige. Wer Wert auf Chefarzt und Zweibettzimmer legt, braucht einen Tarif, der diese Leistungen vollständig übernimmt.
PKV oder pauschale Beihilfe
Seit dem 1. Januar 2020 können Sie statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe beantragen: die Hälfte des Beitrags zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifbeitrags. Antrag und Verzicht auf die individuelle Beihilfe sind unwiderruflich; im Pflegefall gibt es weiter die individuelle Beihilfe.
Bei der Bemessung der Pauschale werden auch Beiträge für berücksichtigungsfähige Angehörige berücksichtigt, für Ehe- und Lebenspartner nur bis zur Einkommensgrenze von 20.000 €. Beiträge oder Zuschüsse eines Arbeitgebers zur Krankenversicherung werden angerechnet. Wechseln Sie später zwischen gesetzlicher und privater Versicherung oder ändern den Umfang, gibt es höchstens den bisherigen Betrag.
Eine Antragsfrist nennt das Gesetz nicht, die Pauschale wird ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Anwärterinnen und Anwärter können bei der Ernennung auf Probe einmalig neu zwischen den Beihilfeformen wählen. Wir besprechen beide Wege gern telefonisch mit Ihnen, bevor Sie sich festlegen.
Polizei mit Wahlrecht, Feuerwehr und Justizvollzug mit Beihilfe
Seit dem 1. Januar 2019 erhalten Brandenburger Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte freie Heilfürsorge, auch während der Elternzeit. Beamte auf Probe oder auf Lebenszeit können darauf verzichten und erhalten dann ab dem Folgemonat dauerhaft Beihilfe, eine Rückkehr ist ausgeschlossen. Im Vorbereitungsdienst ist der Verzicht nicht möglich.
Ob der Verzicht sinnvoll ist, hängt etwa von Familie, Gesundheit und Tarifbeiträgen ab; im Ruhestand gilt ohnehin die Beihilfe mit 70 %. Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit können zudem unter bestimmten Voraussetzungen dienstlich geförderte Vorsorgekuren erhalten. Beamte der Feuerwehr und des Justizvollzugs erhalten keine Heilfürsorge, sondern Beihilfe. Mehr zur Absicherung im Polizeidienst lesen Sie auf der Seite PKV für Polizistinnen und Polizisten.
Häufige Fragen
Gilt in Brandenburg die Bundesbeihilfeverordnung?
Ja. Solange Brandenburg keine eigene Verordnung erlässt, gelten nach § 62 Abs. 7 LBG die Vorschriften des Bundes in ihrer jeweils geltenden Fassung, soweit das Landesbeamtengesetz nichts Abweichendes regelt. Abweichungen betreffen vor allem Wahlleistungen und die Einkommensgrenze.
Übernimmt die Beihilfe Chefarzt und Zweibettzimmer?
Nein, Wahlleistungen sind nach § 62 Abs. 4 LBG ausgeschlossen. Belegärztliche Leistungen sind dagegen weiter beihilfefähig.
Kann ich als Polizeibeamter auf die Heilfürsorge verzichten?
Ja, als Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit. Der Verzicht wirkt ab dem Ersten des Folgemonats dauerhaft und unwiderruflich; danach erhalten Sie Beihilfe und versichern den übrigen Anteil privat.
Wie viel darf mein Ehe- oder Lebenspartner verdienen?
Der Gesamtbetrag der Einkünfte darf im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 20.000 € nicht übersteigen. Dieselbe Grenze gilt, wenn bei der pauschalen Beihilfe Beiträge des Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt werden sollen.
Kann ich mich als Beamter noch gesetzlich versichern?
Nach Auskunft der ZBB können Sie sich innerhalb von drei Monaten nach Begründung des Beamtenverhältnisses freiwillig gesetzlich weiterversichern, wenn Sie vorher gesetzlich versichert waren; gegebenenfalls sind Vorversicherungszeiten nötig. Mit der pauschalen Beihilfe trägt der Dienstherr dann die Hälfte des Beitrags.
Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.
- Landesbeamtengesetz Brandenburg, § 62 Beihilfe (zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2024)
- Landesbeamtengesetz Brandenburg, § 115 Gesundheitsfürsorge
- Landesbeamtengesetz Brandenburg, § 114 Freie Heilfürsorge
- Landesbeamtengesetz Brandenburg, §§ 117 und 118
- Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe vom 5. Juni 2019 (GVBl. I/19, Nr. 19)
- Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften 2018 vom 18. Dezember 2018 (GVBl. I/18, Nr. 35)
- Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften 2023 vom 20. Dezember 2023 (GVBl. I/23, Nr. 30)
- Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024 vom 21. Juni 2024 (GVBl. I/24, Nr. 29)
- ZBB: Erläuterung der Beihilfeformen (Informationsblatt für Anwärterinnen und Anwärter)
- ZBB: Individuelle Beihilfe
- BBhV, § 49 Eigenbehalte und § 50 Belastungsgrenzen
- BVA, Merkblatt zur Elften Verordnung zur Änderung der BBhV (Stand April 2026)
- BRAVORS: Vorschriftensuche Brandenburg
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