Beihilfe und PKV · Stand Oktober 2026
PKV für Beamte in Baden-Württemberg
Beihilfe in Baden-Württemberg 2026: Kostendämpfungspauschale, Wahlleistungen für 22 €, pauschale Beihilfe und Heilfürsorge. Unabhängige PKV-Beratung.
In Baden-Württemberg richtet sich die Beihilfe für Beamtinnen und Beamte nach der Beihilfeverordnung (BVO), die zum 1. Januar 2026 vollständig neu gefasst wurde. Zuständig ist für Landesbedienstete das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV), für viele kommunale Dienstherren der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW).
Das Land hat mehrere eigene Regeln: eine Kostendämpfungspauschale, Wahlleistungen nur gegen Monatsbeitrag, eine pauschale Beihilfe mit fester Antragsfrist und ein Wahlrecht zur Heilfürsorge im Justizvollzug. Einige Entscheidungen sind an Fristen zu Beginn der Laufbahn gebunden und lassen sich später nur eingeschränkt nachholen.
Beihilfe in Baden-Württemberg auf einen Blick
Stand: Oktober 2026
| Personenkreis | Beihilfe |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | 50 %70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; waren drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, bleibt es dauerhaft bei 70 % |
| Ehe- und Lebenspartner | 70 %nur bis zur Einkünftegrenze von 20.000 €; seit 1. Januar 2023 auch bei nach 2012 eingestellten Beamten |
| Kinder | 80 %auch beihilfeberechtigte Waisen |
| Versorgungsempfänger | 70 %seit 1. Januar 2023 auch für Beamte, die nach dem 31. Dezember 2012 eingestellt wurden |
| Thema | Regelung |
|---|---|
| Pauschale Beihilfe (Zuschuss zur GKV) | Ja, seit 1. Januar 2023§ 78a LBG: Antrag innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten, etwa ab Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses; unwiderruflich, auch für Angehörige. Bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifbeitrags. |
| Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte | Ja, 100 € bis 480 € im JahrNach Besoldungsgruppe gestaffelt, erst ab A 8 (A 8 bis A 9: 100 €, A 13 bis A 14: 180 €, höchste Stufe 480 €); Versorgungsempfänger 85 € bis 330 €. Im Vorbereitungsdienst gilt die Eingangsbesoldungsgruppe (§ 78 Abs. 2a LBG). |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | Gegen 22 € monatlichNur nach Erklärung innerhalb von fünf Monaten ab Beginn oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses (§ 29 BVO). Ohne Inanspruchnahme gibt es 11 € (Unterkunft) und 22 € (Chefarzt) pro Krankenhaustag als Pauschale. |
| Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner | 20.000 €Keine Beihilfe nur, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte in beiden Kalenderjahren vor dem Antrag jeweils über 20.000 € lag (§ 78 Abs. 1a LBG). Bei Renten, die ab 2021 begonnen haben, zählt der volle Jahresbetrag. |
| Heilfürsorge Polizei | JaPolizeivollzugsdienst einschließlich Planstellen im Landesamt für Verfassungsschutz, solange Dienst- oder Anwärterbezüge zustehen (§ 79 Abs. 1 LBG); kein Wahlrecht. Im Ruhestand Beihilfe. |
| Heilfürsorge Feuerwehr | Ja, EinsatzdienstEinsatzdienst der Feuerwehr und technischer Dienst der Landesfeuerwehrschule; der Dienstherr kann stattdessen Beihilfe und einen Zuschuss zur Krankenversicherung gewähren (§ 79 Abs. 4 LBG). |
| Heilfürsorge Justizvollzug | WahlrechtMittlerer und gehobener Vollzugs- und Werkdienst sowie Abschiebungshaftvollzugsdienst: Heilfürsorge nur nach schriftlicher Erklärung vor der Ernennung, unwiderruflich (§ 79 Abs. 1a LBG, seit 1. November 2020). |
Rechtsgrundlage: Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO) vom 23. Oktober 2025 in Verbindung mit §§ 78, 78a und 79 Landesbeamtengesetz (LBG)
Zuständig:
- Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV), Beihilfestelle
- Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW), Beihilfe für Mitglieder
Die Übersicht fasst die Regeln vereinfacht zusammen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung; im Einzelfall entscheidet die Beihilfestelle.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
- Kostendämpfungspauschale von 100 € bis 480 € im Jahr ab Besoldungsgruppe A 8, im Vorbereitungsdienst nach dem Eingangsamt.
- Chefarzt und Zweibettzimmer nur gegen 22 € im Monat und nach fristgerechter Erklärung.
- Pauschale Beihilfe seit 2023 mit Antragsfrist von fünf Monaten.
- Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr; im Justizvollzug entscheiden die Beamten selbst.
Beihilfe-Rechner für Baden-Württemberg
Wählen Sie Status, Partner und Kinder: Der Rechner zeigt, wie viel Prozent die Beihilfe in Baden-Württemberg übernimmt und welchen Anteil Ihre private Krankenversicherung abdecken muss.
Das Ergebnis erscheint, sobald der Rechner geladen ist.
Was die Beihilfe in Baden-Württemberg ausmacht
Aktive Beamte erhalten 50 %, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner 70 %, Kinder 80 %. Mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der eigene Satz auf 70 %; waren drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, bleibt er dauerhaft dort. Die frühere Absenkung für ab 2013 Eingestellte gilt seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr.
Von der Beihilfe wird jedes Jahr eine Kostendämpfungspauschale abgezogen, gestaffelt nach Besoldungsgruppe: von 100 € in A 8 bis A 9 bis zu 480 € in den höchsten Gruppen, im Ruhestand 85 € bis 330 €. Bis A 7 entfällt sie.
Seit 2026 sind beim Zahnarzt Material- und Laborkosten nur zu 70 % und implantologische Leistungen zu 75 % beihilfefähig. Für Personen unter 18 Jahren gilt diese Kürzung nicht.
Wahlleistungen: fünf Monate für die Entscheidung
Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind nur beihilfefähig, wenn Sie innerhalb von fünf Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses erklären, dass Sie diese Leistungen wollen, und dafür 22 € im Monat zahlen. Die Frist beginnt neu, wenn das Beamtenverhältnis umgewandelt wird, etwa vom Widerruf auf Probe; beim Eintritt in den Ruhestand gibt es keine neue Wahl.
Nehmen Sie im Krankenhaus keine Wahlleistungen in Anspruch, erhalten Sie stattdessen 11 € für die Unterkunft und 22 € für die Chefarztbehandlung pro Tag. Die Erklärung lässt sich für die Zukunft widerrufen. Ob der Beitrag oder ein privater Wahlleistungsschutz günstiger ist, klären wir im Tarifvergleich.
PKV oder pauschale Beihilfe
Seit dem 1. Januar 2023 können Sie statt der klassischen Beihilfe eine pauschale Beihilfe wählen: die Hälfte des Beitrags zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder bei privater Vollversicherung höchstens die Hälfte des Basistarifbeitrags. Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von fünf Monaten gestellt werden, die Entscheidung ist unwiderruflich und gilt auch für Angehörige.
Beihilfe zu Pflegekosten bleibt auch danach erhalten. Für Heilfürsorgeberechtigte beginnt die Frist erst mit dem Ende der Heilfürsorge, in der Regel also mit dem Ruhestand.
Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug
Polizistinnen und Polizisten, auch auf Planstellen des Landesamts für Verfassungsschutz, sowie der Einsatzdienst der Feuerwehr erhalten Heilfürsorge, solange ihnen Dienst- oder Anwärterbezüge zustehen. Bei der Feuerwehr kann der Dienstherr stattdessen Beihilfe und einen Zuschuss zur Krankenversicherung gewähren. Im Ruhestand gilt für alle die Beihilfe mit 70 %, eine Anwartschaftsversicherung hält den Weg in die PKV ohne erneute Risikoprüfung offen.
Im Justizvollzug haben Beamte des mittleren und gehobenen Vollzugs- und Werkdienstes sowie des Abschiebungshaftvollzugsdienstes seit November 2020 ein Wahlrecht. Heilfürsorge erhält nur, wer dies vor der Ernennung schriftlich erklärt; die Entscheidung ist unwiderruflich.
Anwärter und Referendare
Auch im Vorbereitungsdienst erhalten Sie 50 % Beihilfe. Die Kostendämpfungspauschale richtet sich dann nach der Eingangsbesoldungsgruppe Ihrer Laufbahn, bei einem Eingangsamt in A 13 also 180 € im Jahr. Für Referendarinnen und Referendare und Anwärter laufen die Fristen für Wahlleistungen und pauschale Beihilfe ab der Ernennung und erneut bei der Übernahme auf Probe. Wir besprechen diese Fristen mit Ihnen telefonisch, bevor sie ablaufen.
Häufige Fragen
Lohnt sich der Wahlleistungsbeitrag von 22 € im Monat?
Das hängt davon ab, was ein vergleichbarer Wahlleistungsschutz in Ihrem PKV-Tarif kostet und wie wichtig Ihnen Chefarzt und Zweibettzimmer sind. Entscheidend ist die Frist: Wer die Erklärung nicht innerhalb von fünf Monaten abgibt, erhält eine neue Gelegenheit nur bei bestimmten Anlässen wie der Umwandlung des Beamtenverhältnisses, nicht beim Eintritt in den Ruhestand.
Wie hoch ist meine Kostendämpfungspauschale?
Maßgeblich ist die Besoldungsgruppe bei Rechnungsstellung: 100 € in A 8 bis A 9, 115 € in A 10 bis A 11, 150 € in A 12 und 180 € in A 13 bis A 14, in höheren Gruppen mehr. Bis A 7 wird nichts abgezogen, im Ruhestand gelten niedrigere Beträge.
Ich wurde nach 2012 verbeamtet. Erhalte ich im Ruhestand 70 %?
Ja. Seit dem 1. Januar 2023 gelten für alle Beamten wieder dieselben Bemessungssätze, auch für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner. Wer seinen Tarif noch auf die alte Rechtslage ausgerichtet hat, sollte prüfen lassen, ob die Absicherung für den Ruhestand passt.
Wie viel darf mein Ehe- oder Lebenspartner verdienen?
Die Beihilfe entfällt nur, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte in beiden Kalenderjahren vor dem Antrag jeweils über 20.000 € lag. Liegt er in einem der beiden Jahre darunter, sind die Aufwendungen beihilfefähig.
Wann muss ich mich im Justizvollzug für die Heilfürsorge entscheiden?
Vor der Ernennung: Die schriftliche Erklärung ist vor der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf oder auf Probe, vor einem Laufbahnwechsel oder vor der Übernahme von einem anderen Dienstherrn abzugeben. Sie kann nicht widerrufen werden; ohne Erklärung erhalten Sie Beihilfe.
Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.
- Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg, § 78 Beihilfe (Fassung vom 17.12.2024, gültig ab 01.11.2024)
- Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg, § 78a Pauschale Beihilfe (gültig ab 01.01.2023)
- Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg, § 79 Heilfürsorge (Fassung vom 15.10.2020, gültig ab 01.11.2020)
- Beihilfeverordnung Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2025, Textfassung mit Änderung vom 27. Mai 2026 (LBV)
- Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2026 Nr. 61: Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung vom 27. Mai 2026
- LBV: Information über die Änderungen im Beihilferecht (BVO-Novelle, Stand 26.11.2025)
- LBV: Informationen über die Änderungen im Beihilferecht ab 01.01.2023
- LBV: Beihilfeverordnung (Übersicht der Fassungen)
- KVBW: Beihilfe
- LBV: Aktualisierung zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Kostendämpfungspauschale (05.12.2025)
- PKV-Verband, Glossar: Anwartschaftsversicherung
Andere Länder und der Bund
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