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Beihilfe und PKV · Stand Oktober 2026

PKV für Beamte in Hamburg

Beihilfe in Hamburg: 50/70/80 %, pauschale Beihilfe seit 2018, keine Wahlleistungen, Heilfürsorge mit Ablehnungsrecht, seit 2026 auch im Justizvollzug.

In Hamburg regeln § 80 des Hamburgischen Beamtengesetzes und die Hamburgische Beihilfeverordnung die Beihilfe für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Die Sätze folgen dem verbreiteten Muster: 50 % im aktiven Dienst, 70 % für Ehepartner und im Ruhestand, 80 % für Kinder.

Bekannt ist Hamburg vor allem für das Hamburger Modell: Seit dem 1. August 2018 können Beihilfeberechtigte statt der Erstattung einzelner Rechnungen einen Zuschuss in Höhe des halben Krankenversicherungsbeitrags wählen. Dazu kommen Hamburger Regeln zu Eigenbehalten, Wahlleistungen und Heilfürsorge, die bei der Wahl der Krankenversicherung zählen.

Beihilfe in Hamburg auf einen Blick

Stand: Oktober 2026

Bemessungssätze der Beihilfe
PersonenkreisBeihilfe
Beamtinnen und Beamte (auch Anwärterinnen und Anwärter)50 %70 %, wenn mehr als ein Kind berücksichtigungsfähig ist; maßgeblich sind die Verhältnisse beim Entstehen der Aufwendungen
Ehe- und Lebenspartner70 %nur bei Einkünften bis 20.000 € im Jahr vor dem Antrag
Kinder und Waisen80 %
Versorgungsempfänger70 %
Freiwillig gesetzlich Versicherte mit vollem Kassenanspruch100 % der Restkostennach Anrechnung der Kassenleistung; gilt nicht bei einem Beitragszuschuss von mindestens 21 € im Monat (§ 80 Abs. 9 HmbBG)
Weitere Regeln
ThemaRegelung
Pauschale Beihilfe (Zuschuss zur GKV)Ja, seit 1. August 2018Hamburger Modell nach § 80 Abs. 10 HmbBG: Hälfte des Beitrags zur GKV oder zu einer PKV-Vollversicherung, bei der PKV höchstens bis zum Basistarif. Antrag und Verzicht sind unwiderruflich; mit einem neuen Beamtenverhältnis, etwa nach dem Vorbereitungsdienst, ist eine neue Wahl möglich.
Kostendämpfungspauschale / EigenbehalteKeine Pauschale, aber Eigenbehalte10 % je Arznei- oder Verbandmittel und je einfacher Fahrt, mindestens 5 €, höchstens 10 €; Belastungsgrenze 2 % des Jahreseinkommens, höchstens 312 € (§§ 8, 16 HmbBeihVO).
Wahlleistungen im KrankenhausNicht beihilfefähig§ 80 Abs. 12 Nr. 1 Buchst. h HmbBG, § 18 Abs. 2 HmbBeihVO; Heilpraktikerleistungen sind ebenfalls ausgeschlossen.
Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner20.000 €Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr vor der Antragstellung (§ 80 Abs. 12 Nr. 1 Buchst. c HmbBG).
Heilfürsorge PolizeiJa, mit Ablehnungsrecht§ 112 HmbBG: Sachbezug von 1,4 % des Grundgehalts wird angerechnet (nicht im Vorbereitungsdienst). Die Heilfürsorge kann unwiderruflich abgelehnt werden, dann Beihilfe ab dem Folgemonat.
Heilfürsorge FeuerwehrJa, mit Ablehnungsrecht§ 114 Abs. 2 HmbBG erklärt § 112 für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr für entsprechend anwendbar.
Heilfürsorge JustizvollzugJa, seit 1. April 2026 (Laufbahngruppe 1)§ 115 Abs. 3 HmbBG. Wer am 31. März 2026 Beihilfe hatte, behält sie und kann bis 31. März 2027 Heilfürsorge beantragen, auch aus der pauschalen Beihilfe heraus.

Besonderheiten in Hamburg

  • Pauschale Beihilfe seit 1. August 2018, früher als in jedem anderen Land (Hamburger Modell).
  • Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr mit einmaligem Ablehnungsrecht; seit 1. April 2026 auch für den Justizvollzug in der Laufbahngruppe 1.
  • Keine Beihilfe zu Wahlleistungen im Krankenhaus und zu Heilpraktikerbehandlungen.
  • Antragsfrist zwei Jahre; seit 2025 keine Mindestsumme für Belege.

Beihilfe-Rechner für Hamburg

Wählen Sie Status, Partner und Kinder: Der Rechner zeigt, wie viel Prozent die Beihilfe in Hamburg übernimmt und welchen Anteil Ihre private Krankenversicherung abdecken muss.

Sie sind
Ehe- oder Lebenspartner

„Unter der Grenze“: Einkünfte bis zur Einkommensgrenze Ihres Dienstherrn, dann gibt es Beihilfe für den Partner. „Eigene Absicherung“: höhere Einkünfte, gesetzlich pflichtversichert oder selbst beihilfeberechtigt.

Kinder im Familienzuschlag

Das Ergebnis erscheint, sobald der Rechner geladen ist.

Das Hamburger Modell der pauschalen Beihilfe

Die pauschale Beihilfe nach § 80 Abs. 10 HmbBG ersetzt die Erstattung einzelner Rechnungen. Der Dienstherr zahlt monatlich mit den Bezügen die Hälfte des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zu einer privaten Vollversicherung. Bei der PKV zählen nur Leistungen auf Kassenniveau, höchstens bis zum Beitrag im Basistarif; Beiträge für berücksichtigungsfähige Angehörige werden einbezogen.

Antrag und Verzicht auf die ergänzende Beihilfe sind unwiderruflich und bedürfen der Schriftform. Leistungen über dem Kassenniveau erstattet die Beihilfe danach nicht mehr, nur bei Pflegebedürftigkeit bleibt die normale Beihilfe bestehen. Die Pauschale läuft im Ruhestand weiter.

Für Anwärterinnen und Anwärter bleibt das Modell offen: Nach dem Vorbereitungsdienst wird ein neues Beamtenverhältnis auf Probe begründet, und die Entscheidung kann neu getroffen werden. Was das für den Einstieg bedeutet, lesen Sie unter PKV für Beamtenanwärter.

Eigenbehalte, Wahlleistungen und Fristen

Eine jährliche Kostendämpfungspauschale kennt Hamburg nicht. Stattdessen gelten Eigenbehalte wie in der gesetzlichen Krankenversicherung: Je verordnetem Arznei- oder Verbandmittel und je einfacher Fahrt werden 10 % abgezogen, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Bei Arzneimitteln für Kinder entfällt der Abzug, und oberhalb einer Belastungsgrenze von 2 % des Jahreseinkommens, höchstens 312 €, wird auf Antrag nichts mehr abgezogen.

Wahlleistungen im Krankenhaus, also Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer, sind nicht beihilfefähig, ebenso Behandlungen bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern. Anträge sind bis zu zwei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen möglich, eine Mindestsumme für Belege gibt es seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr.

Aufwendungen von Ehe- und Lebenspartnern sind beihilfefähig, wenn deren Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr vor dem Antrag 20.000 € nicht übersteigt. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt der eigene Satz im aktiven Dienst auf 70 %.

Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug

Polizistinnen und Polizisten erhalten Heilfürsorge nach § 112 HmbBG, für die Feuerwehr gilt das über § 114 HmbBG entsprechend. Die Heilfürsorge ist ein Sachbezug: Monatlich werden 1,4 % des Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet, im Vorbereitungsdienst nicht. Wahlleistungen im Krankenhaus sind auch hier ausgeschlossen.

Wer die Heilfürsorge nicht möchte, kann sie ablehnen und erhält ab dem Folgemonat Beihilfe, auf Wunsch auch als pauschale Beihilfe. Die Ablehnung ist unwiderruflich. Weil die Heilfürsorge im Ruhestand ohnehin endet, schließen viele früh eine Anwartschaftsversicherung ab, mehr dazu unter PKV für Polizistinnen und Polizisten.

Neu seit dem 1. April 2026: Auch Beamtinnen und Beamte des Justizvollzugs in der Laufbahngruppe 1 erhalten Heilfürsorge nach denselben Regeln. Wer am 31. März 2026 Beihilfe hatte, behält sie, kann aber bis zum 31. März 2027 in die Heilfürsorge wechseln, auch aus der pauschalen Beihilfe heraus. Mehr zum Beruf unter PKV für Justizvollzugsbeamte.

Häufige Fragen

Kann ich die pauschale Beihilfe später wieder abwählen?

Nein, Antrag und Verzicht sind unwiderruflich. Eine neue Entscheidung ist nur möglich, wenn ein neues Beamtenverhältnis beginnt, etwa nach dem Vorbereitungsdienst. Wechseln Sie zu einem anderen Dienstherrn, gilt dessen Beihilferecht.

Bekomme ich den Zuschuss auch für eine private Vollversicherung?

Ja. Berücksichtigt werden Beiträge für Leistungen, die denen der gesetzlichen Kasse entsprechen, höchstens bis zum Beitrag im Basistarif; davon zahlt Hamburg die Hälfte. Eine beihilfekonforme Teilversicherung genügt dafür nicht.

Welchen Beihilfesatz haben Ehepartner und Kinder?

Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, sofern ihre Einkünfte im Vorjahr 20.000 € nicht überschritten haben. Kinder, die im Familienzuschlag berücksichtigt werden, erhalten 80 %. Im Ruhestand liegt der eigene Satz ebenfalls bei 70 %.

Zahlt die Beihilfe in Hamburg Chefarzt und Zweibettzimmer?

Nein. Mehraufwendungen für gesondert berechnete Wahlleistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen, die allgemeinen Krankenhausleistungen dagegen beihilfefähig. Wer Chefarzt oder Zweibettzimmer absichern möchte, braucht dafür einen eigenen Tarif.

Sollte ich als Polizistin oder Polizist die Heilfürsorge behalten?

Das hängt von Familie und Lebensplanung ab. Auf der einen Seite stehen der Sachbezug von 1,4 % des Grundgehalts und die Kosten einer Anwartschaft, auf der anderen die Beiträge für Restkostenversicherung oder gesetzliche Kasse. Da die Ablehnung endgültig ist, lohnt ein Vergleich über die gesamte Dienstzeit.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.