Beihilfe-Rechner
Wie viel Prozent Ihrer Krankheitskosten übernimmt Ihr Dienstherr, und welchen Anteil versichern Sie privat? Für den Bund und alle 16 Länder, für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder.
Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten, den Bemessungssatz. Den Rest deckt eine private Krankenversicherung, deren Tarif genau auf diesen Satz abgestimmt ist. Wählen Sie Ihren Dienstherrn und Ihre Familiensituation:
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So rechnet der Beihilfe-Rechner
Maßgeblich ist der Dienstherr, nicht der Wohnort: Bundesbeamte erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung, Landes- und Kommunalbeamte nach der Beihilfeverordnung ihres Landes. Der Rechner verwendet dieselben Bemessungssätze wie die Länderseiten.
- Grundmodell: Bei den meisten Dienstherren erhalten Beamte 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, Kinder 80 % und Versorgungsempfänger 70 %.
- Sachsen: 70 % mit einem Kind und 90 % ab zwei Kindern; Partner und Kinder erhalten 90 %.
- Hessen: ein Familiensatz für alle – 50 % alleinstehend, 55 % verheiratet, plus 5 Punkte je Kind bis höchstens 70 %. Anwärter erhalten 70 %, im Ruhestand kommen 10 Punkte hinzu.
- Bremen: im Ruhestand 60 %, für jeden berücksichtigungsfähigen Angehörigen 5 Punkte mehr, höchstens 80 %.
- Schleswig-Holstein: Partner erhalten ab zwei Kindern 90 %, Kinder ab drei Kindern 90 %.
Ehe- und Lebenspartner sind nur berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte die Einkommensgrenze des Dienstherrn nicht übersteigen; der Rechner nennt die Grenze Ihres Landes. Kinder zählen, solange sie im Familienzuschlag berücksichtigt werden.
Was der Rechner nicht abbildet
- Sonderregeln, etwa für die Elternzeit, für Krankenhausbehandlungen oder für Pflege. Sie stehen auf der jeweiligen Länderseite.
- Heilfürsorge: Polizeivollzugsbeamte erhalten beim Bund und in den meisten Ländern freie Heilfürsorge statt Beihilfe, je nach Land auch Feuerwehr- oder Vollzugsbeamte.
- Eigenbehalte und Kostendämpfungspauschalen, die manche Dienstherren von der Beihilfe abziehen.
- Welche Leistungen überhaupt beihilfefähig sind. Das regelt jede Beihilfeverordnung selbst.
Ändert sich Ihr Bemessungssatz, etwa durch Heirat, Kinder oder den Ruhestand, muss der Versicherer Ihren Schutz auf Antrag anpassen, ohne Risikoprüfung, wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellen (§ 199 Abs. 2 VVG).
Häufige Fragen
Wie viel Prozent zahlt die Beihilfe?
Bei den meisten Dienstherren 50 % für Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, 70 % für Ehe- und Lebenspartner sowie für Versorgungsempfänger und 80 % für Kinder. Sachsen, Hessen, Bremen und Schleswig-Holstein weichen davon ab; der Rechner berücksichtigt das.
Gilt der Satz meines Wohnorts oder meines Dienstherrn?
Der Ihres Dienstherrn. Wer in Brandenburg wohnt und in Berlin verbeamtet ist, erhält Beihilfe nach Berliner Recht. Bundesbeamte erhalten Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung, gleich wo sie arbeiten.
Was passiert mit dem Satz, wenn die Kinder aus dem Haus sind?
Er kann wieder sinken, sobald weniger Kinder berücksichtigungsfähig sind; dann muss der PKV-Anteil steigen. Ausnahmen: In Baden-Württemberg bleibt es dauerhaft bei 70 %, wenn drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig waren, und in Sachsen sinkt der erhöhte Satz nicht, wenn Kinder wegfallen, die nach dem 31. Dezember 2023 berücksichtigungsfähig waren.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026; die Quellen der einzelnen Länder stehen auf den Länderseiten. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.
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Sitz in Dresden – telefonische Beratung in allen 16 Bundesländern und für Bundesbeamte. Sie erreichen Mike Feistauer telefonisch oder über das Anfrageformular.