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Aktualisiert am 12. Oktober 2026

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister: Beihilfe, Sicherheitsdienst, Dienstunfall und Absicherung

Beihilfe statt Heilfürsorge, Unfallfürsorge nach Übergriffen, Schmerzensgeld und Dienstunfähigkeit: was Justizwachtmeister absichern sollten.

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister kontrollieren den Zugang zu Gerichten und Staatsanwaltschaften, führen Gefangene vor und sorgen in den Sitzungen für Ordnung. In Nordrhein-Westfalen lernen sie im Lehrgang die Ausübung unmittelbaren Zwangs, Waffenkunde und Eigensicherung, in Bayern auch den Umgang mit dem Einsatzstock und das Schießen. Ihr Dienst ähnelt damit in Teilen dem Justizvollzug, ihre Absicherung aber nicht.

Heilfürsorge, wie sie Vollzugsbeamte in einigen Ländern erhalten, gibt es für Wachtmeister nicht; sie bekommen Beihilfe. Dieser Beitrag erklärt, was das bei niedriger Besoldung bedeutet, wie sich der Schutz beim Wechsel vom Tarifvertrag ins Beamtenverhältnis ändert und was nach einem Dienstunfall oder Angriff gilt. Einstiegswege und Öffnungsaktion beschreibt die Seite PKV für Justizbeamte.

Auf einen Blick

  • Justizwachtmeister erhalten Beihilfe, keine Heilfürsorge; auch Sachsen beschränkt sie auf den Vollzugsdienst.
  • In Bayern und NRW beginnt der Dienst im Tarifverhältnis; Unfall- und Krankenschutz wechseln mit der Verbeamtung.
  • Nach einem Dienstunfall zahlt der Dienstherr die Behandlung; Meldefrist: Bund, Bayern, NRW zwei Jahre, Sachsen ein Jahr.
  • Nach einem rechtswidrigen Angriff kann ein erhöhtes Unfallruhegehalt zustehen, in NRW mindestens aus A 8.
  • Bund, Bayern, NRW und Sachsen übernehmen unter Bedingungen Schmerzensgeld, das ein Angreifer schuldig bleibt.

Beihilfe statt Heilfürsorge

Heilfürsorge gibt es in der Justiz nur im Vollzug einiger Länder, etwa in Sachsen und Hamburg für Teile des Vollzugsdienstes und in Baden-Württemberg auf eigene Erklärung. Der Wachtmeisterdienst gehört nicht dazu. Selbst in Sachsen, wo § 143 SächsBG den Justizwachtmeisterdienst in der Überschrift nennt, gewährt Absatz 1 die Heilfürsorge nur dem Justizvollzugsdienst und Vollzugsabteilungsleitern; für Wachtmeister regelt die Vorschrift lediglich die Dienstkleidung (§ 143 Abs. 4 SächsBG, § 1 Abs. 1 SächsHfVO).

Als Wachtmeister erhalten Sie deshalb Beihilfe nach dem Recht Ihres Landes, im aktiven Dienst meist 50 %, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern in vielen Ländern 70 %. Den Rest sichern Sie privat oder freiwillig gesetzlich ab, dazu kommt die Pflegepflichtversicherung. Eine Anwartschaft für den Ruhestand, wie Heilfürsorgeberechtigte sie brauchen, ist nicht nötig: Der Beihilfetarif läuft durch und wird im Ruhestand an den höheren Bemessungssatz angepasst.

Was bei niedriger Besoldung entlastet

Wachtmeister beginnen in niedrigen Besoldungsgruppen, in Bayern als Justizoberwachtmeister in A 4, in Nordrhein-Westfalen in A 5; befördert wird bis A 6 beziehungsweise A 7. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung richtet sich nicht nach der Besoldung, sondern nach Leistungsumfang, Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss; freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 240 Abs. 1 SGB V). In Ländern mit pauschaler Beihilfe lohnt deshalb gerade bei kleiner Besoldung und mehreren Kindern ein Vergleich beider Wege, bevor Sie sich unwiderruflich festlegen.

Bei der Beihilfe selbst nehmen mehrere Länder gerade die unteren Besoldungsgruppen von Eigenbehalten aus:

  • Nordrhein-Westfalen erhebt keine Kostendämpfungspauschale mehr und zahlt Beihilfeberechtigten in A 5 und A 6 einen Zuschuss von 12,50 € im Monat zur Krankenversicherung (§ 12a BVO NRW).
  • Rheinland-Pfalz zieht bis A 6 keine Kostendämpfungspauschale ab, Schleswig-Holstein für A 2 bis A 9 und Bremen für A 5 bis A 9 keinen Selbstbehalt.
  • Bayern mindert die Beihilfe um 3 € je Arzneimittel, aber nur bis zur Belastungsgrenze von 2 % der Jahresbezüge, die bei niedriger Besoldung früher erreicht ist (Art. 96 Abs. 3 BayBG).

Vom Justizhelfer zum Beamten: Der Schutz wechselt

In Bayern und Nordrhein-Westfalen beginnen Nachwuchskräfte als Justizhelferin oder Justizhelfer im Arbeitnehmerverhältnis, in Nordrhein-Westfalen in Entgeltgruppe 4 TV-L. Nach einem Lehrgang, in Bayern 14 Wochen an der Justizakademie Pegnitz, in Nordrhein-Westfalen 12 Wochen am Ausbildungszentrum der Justiz in Monschau, folgt nach etwa 18 Monaten die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Verbeamtet wird in Nordrhein-Westfalen in der Regel nur, wer noch nicht 42 Jahre alt ist, in Bayern bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres.

Bis dahin sind Sie wie andere Beschäftigte gesetzlich kranken- und unfallversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Mit der Verbeamtung werden Sie in beiden Systemen versicherungsfrei: Für Krankheit gilt dann die Beihilfe, für Unfälle die beamtenrechtliche Unfallfürsorge (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Zugleich beginnt die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion, die gerade bei einer späten Verbeamtung mit Vorerkrankungen zählt.

Sachsen geht nach seiner Ausbildungsverordnung einen anderen Weg: Dort werden Bewerber für einen sechsmonatigen Vorbereitungsdienst in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und führen die Bezeichnung Justizoberwachtmeisteranwärter (§§ 4 und 5 AOJwD). Beihilfe und Frist beginnen dann schon mit der Ausbildung.

Dienstunfall im Sitzungs- und Vorführdienst

Ein Dienstunfall ist ein plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis von außen, das in Ausübung des Dienstes einen Körperschaden verursacht; als Dienst gilt auch der Weg zur Dienststelle (§ 31 BeamtVG, in Nordrhein-Westfalen § 36 LBeamtVG). Gleichgestellt ist ein Angriff außerhalb des Dienstes, der Ihnen wegen Ihres dienstlichen Verhaltens oder Ihrer Eigenschaft als Beamter gilt.

Die notwendige Behandlung übernimmt der Dienstherr im Rahmen der Unfallfürsorge als Heilverfahren (§ 33 BeamtVG, § 39 LBeamtVG NRW). Voraussetzung ist die Meldung beim Dienstvorgesetzten innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren, in Sachsen von zwölf Monaten, danach nur ausnahmsweise bis zu zehn Jahre nach dem Unfall (§ 45 BeamtVG, § 54 LBeamtVG NRW, § 50 SächsBeamtVG). Melden Sie deshalb auch Rangeleien, die zunächst harmlos wirken.

Bleibt ein Schaden, kommt neben der Besoldung ein Unfallausgleich hinzu, beim Bund ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 %, in Nordrhein-Westfalen ab einem Grad der Schädigungsfolgen von 25, jeweils für länger als sechs Monate (§ 35 BeamtVG, § 41 LBeamtVG NRW). Für beschädigte Kleidung oder eine zerbrochene Brille kann der Dienstherr Ersatz leisten; der Antrag ist binnen drei Monaten zu stellen, in Sachsen binnen zwölf Monaten (§ 32 BeamtVG, § 82 LBG NRW, § 50 SächsBeamtVG).

Nach einem Angriff: erhöhtes Unfallruhegehalt und Schmerzensgeld

Wer in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff verletzt, deshalb dienstunfähig und in den Ruhestand versetzt wird und dann in der Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 % gemindert ist, erhält ein erhöhtes Unfallruhegehalt: 80 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe (§ 37 BeamtVG). Nordrhein-Westfalen verlangt entsprechend einen Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50 und setzt für die Laufbahngruppe 1 mit dem ersten Einstiegsamt, zu der der Wachtmeisterdienst gehört, mindestens A 8 an (§ 43 LBeamtVG NRW). Bei einem dauerhaften Grad von mindestens 50 kommt dort eine einmalige Unfallentschädigung von 150.000 € hinzu (§ 51 LBeamtVG NRW).

Schmerzensgeld schuldet der Angreifer. Zahlt er nicht, springt der Dienstherr unter Bedingungen ein:

  • Bund: bei vorsätzlicher Verletzung wegen der Eigenschaft als Amtsträger, festgestellt durch rechtskräftiges Urteil, wenn mindestens 250 € offen bleiben; Antrag binnen zwei Jahren (§ 78a BBG).
  • Nordrhein-Westfalen: bei schuldhafter Verletzung im dienstlichen Zusammenhang, ebenfalls ab 250 € und binnen zwei Jahren. War der Angreifer schuldunfähig, kann das Land eine eigene Entschädigung leisten; darüber entscheidet eine Ombudsstelle beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (§ 82a LBG NRW).
  • Bayern: nach einem tätlichen rechtswidrigen Angriff, wenn die Vollstreckung über mindestens 500 € erfolglos blieb; Antrag binnen zwei Jahren (Art. 97 BayBG).
  • Sachsen: mit einem Vollstreckungstitel über Schmerzensgeld wegen eines rechtswidrigen Angriffs; Antrag binnen eines Jahres (§ 81a SächsBG).

Dienstunfähigkeit, Haftung und private Vorsorge

Eine besondere Dienstunfähigkeit wie bei der Polizei sehen die von uns geprüften Gesetze für den Wachtmeisterdienst nicht vor. Das Landesbeamtengesetz NRW enthält Sonderregeln für den Justizvollzug, etwa die Altersgrenze von 62 Jahren (§ 117 LBG NRW), aber keine für Wachtmeister, und auch Sachsen beschränkt sie auf den Vollzugsdienst (§ 143 Abs. 2 SächsBG). Wer den Sicherheitsdienst gesundheitlich nicht mehr leisten kann, wird nach den allgemeinen Regeln zunächst anderweitig oder mit begrenzter Arbeitszeit verwendet, bevor ein Ruhestand in Betracht kommt (§§ 26, 27 BeamtStG).

In der Probezeit zählt die Ursache: Wer wegen einer ohne grobes Verschulden im Dienst erlittenen Beschädigung dienstunfähig wird, ist in den Ruhestand zu versetzen; bei anderen Ursachen liegt das im Ermessen des Dienstherrn, sonst droht die Entlassung (§§ 23, 28 BeamtStG). Was dann vom Dienstherrn kommt, zeigt der Ratgeber zur Dienstunfähigkeitslücke. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung sollte zur tatsächlichen Besoldung passen; wer schon als Justizhelfer eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte klären, ob sich eine Dienstunfähigkeitsklausel ergänzen lässt.

Für Schäden, die Sie im Dienst Dritten zufügen, haftet nach außen das Land; bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann es Rückgriff nehmen (Art. 34 GG, § 48 BeamtStG). Wer Schlüssel, Asservate oder Einsatzmittel verwaltet, sollte prüfen, ob eine Diensthaftpflichtversicherung dienstliche Schlüssel und Vermögensschäden einschließt. Beamtenberatung24 berät Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister dazu telefonisch in allen 16 Ländern.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Justizwachtmeister Heilfürsorge wie die Kollegen im Vollzug?

Nein. Heilfürsorge gibt es in der Justiz nur für Teile des Vollzugsdienstes, etwa in Sachsen, Hamburg und auf Erklärung in Baden-Württemberg. Wachtmeister erhalten Beihilfe und versichern den Rest privat oder freiwillig gesetzlich; auch in Sachsen gilt die Heilfürsorge nach § 143 Abs. 1 SächsBG nur für den Justizvollzugsdienst.

Ich wurde bei einer Vorführung verletzt. Wer zahlt die Behandlung?

Wird der Vorfall als Dienstunfall anerkannt, trägt der Dienstherr die notwendigen Kosten als Heilverfahren (§ 33 BeamtVG, § 39 LBeamtVG NRW). Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrem Dienstvorgesetzten; die Ausschlussfrist beträgt beim Bund, in Bayern und in Nordrhein-Westfalen zwei Jahre, in Sachsen zwölf Monate. Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren, auch wenn sie zunächst gering erscheinen.

Bin ich schon als Justizhelfer gegen Arbeitsunfälle versichert?

Ja, als Beschäftigter in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Mit der Verbeamtung werden Sie dort versicherungsfrei, weil dann die beamtenrechtliche Unfallfürsorge gilt (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Ab diesem Tag gelten auch die Meldefristen des Beamtenversorgungsrechts.

Der Angreifer kann das Schmerzensgeld nicht zahlen. Was kann ich tun?

Beim Bund, in Bayern und in Nordrhein-Westfalen müssen Sie zunächst aus dem Urteil vollstrecken und dem Antrag einen Nachweis des Versuchs beifügen; die Übernahme beantragen Sie dort binnen zwei Jahren nach Rechtskraft. In Sachsen verlangt das Gesetz keinen Vollstreckungsversuch, die Frist beträgt aber nur ein Jahr. Der Dienstherr kann ablehnen, wenn er wegen desselben Vorfalls schon Unfallausgleich oder eine einmalige Unfallentschädigung zahlt (§ 78a Abs. 3 BBG, § 82a Abs. 2 LBG NRW, Art. 97 Abs. 2 BayBG).

Ändert eine Beförderung etwas an meiner Beihilfe?

Der Bemessungssatz bleibt gleich, Eigenbehalte und Zuschüsse hängen aber teils an der Besoldungsgruppe. In Nordrhein-Westfalen endet der Zuschuss von 12,50 € mit der Beförderung nach A 7, in Rheinland-Pfalz beginnt ab A 7 die Kostendämpfungspauschale von 100 € im Jahr. Auch beim erhöhten Unfallruhegehalt kommt es auf Laufbahn und Besoldungsgruppe an.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.