
Feuerwehrdienstunfähigkeit: Was Feuerwehrbeamtinnen und -beamte im Einsatzdienst absichern sollten
Wer den Einsatzdienst nicht mehr schafft, wird nicht automatisch pensioniert. Die Regeln der Länder, die Folgen und was eine Klausel leisten muss.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Feuerwehrbeamtinnen und -beamten zu Krankenversicherung, Beihilfe und Absicherung – für den Bund und alle 16 Länder.

Wer den Einsatzdienst nicht mehr schafft, wird nicht automatisch pensioniert. Die Regeln der Länder, die Folgen und was eine Klausel leisten muss.

Ob Heilfürsorge gilt, entscheiden bei der Feuerwehr Land, Stadt und Funktion. Wer sie erhält, was sie leistet und kostet und was Sie selbst regeln.

Die Heilfürsorge endet bei der Feuerwehr oft früh. Wann Sie eine Anwartschaft brauchen, welche Frist gilt und was in den Vertrag gehört.
Sitz in Dresden – telefonische Beratung in allen 16 Bundesländern und für Bundesbeamte. Sie erreichen Mike Feistauer telefonisch oder über das Anfrageformular.