Beihilfe und PKV · Stand Oktober 2026
PKV für Beamte in Nordrhein-Westfalen
Beihilfe in NRW 2026: 50 % Bemessungssatz, keine Kostendämpfungspauschale mehr, Wahlleistungen beihilfefähig, freie Heilfürsorge für die Polizei.
In Nordrhein-Westfalen richtet sich die Beihilfe nach § 75 des Landesbeamtengesetzes und der Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW). Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst erhalten 50 % ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten erstattet, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Den übrigen Anteil sichern Sie mit einer privaten Krankenversicherung ab, deren Tarif genau zu diesem Prozentsatz passt.
In mehreren Punkten weicht NRW von anderen Ländern ab: Die Kostendämpfungspauschale wird seit 2022 nicht mehr erhoben, Wahlleistungen im Krankenhaus sind ohne Zusatzbeitrag beihilfefähig, und die Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner steigt jedes Jahr. Eine pauschale Beihilfe für gesetzlich Versicherte gibt es dagegen bisher nicht.
Beihilfe in Nordrhein-Westfalen auf einen Blick
Stand: Oktober 2026
| Personenkreis | Beihilfe |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | 50 %gilt auch für Anwärter; 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, bei mehreren Beihilfeberechtigten (auch nach Bundesrecht) nur für die Person, die die Kinderanteile im Familienzuschlag bezieht (§ 12 Abs. 1 BVO NRW) |
| Ehe- und Lebenspartner | 70 %nur unterhalb der Einkommensgrenze (Aufwendungen 2026: Einkünfte 2025 höchstens 23.861 €) |
| Kinder | 80 %gilt auch für Waisen |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Thema | Regelung |
|---|---|
| Pauschale Beihilfe (Zuschuss zur GKV) | NeinIm Koalitionsvertrag 2022 angekündigt, im Gesetzespaket der Landesregierung nach Auskunft von Landtagsabgeordneten nicht enthalten (Stand August 2026); zu Sachleistungen der GKV gibt es keine Beihilfe (§ 3 Abs. 3 BVO NRW) |
| Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte | Nein, seit 2022 abgeschafftWird ab dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr erhoben (§ 12a BVO NRW); Beihilfeberechtigte der Besoldungsgruppen A 5 und A 6 erhalten 12,50 € monatlich als Zuschuss zur Krankenversicherung; Eigenbeteiligungen bei Wahlleistungen sind auf 2 % der Jahresbezüge begrenzt (§ 75 Abs. 8 LBG NRW) |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | Ja, ohne ZusatzbeitragChefarztbehandlung abzüglich 10 € täglich, Zweibettzimmer abzüglich 15 € täglich, jeweils für höchstens 20 Tage im Kalenderjahr (§ 75 Abs. 5 LBG NRW, § 4 Abs. 1 Nr. 2 BVO NRW) |
| Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner | 23.861 € (Aufwendungen 2026)Einkünfte im Kalenderjahr vor Entstehen der Aufwendungen; der Grundbetrag von 20.000 € steigt jährlich mit dem Rentenwert, für Aufwendungen 2027 gelten 24.873 € (§ 75 Abs. 2 LBG NRW, § 2 Abs. 1 BVO NRW) |
| Heilfürsorge Polizei | Ja, ohne WahlrechtFreie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, solange ihnen Besoldung zusteht (§ 112 Abs. 2 LBG NRW, FHVOPol); ergänzend Beihilfe, etwa für Wahlleistungen und privatärztliche Mehrkosten |
| Heilfürsorge Feuerwehr | NeinBeihilfe; § 116 LBG NRW überträgt für den feuerwehrtechnischen Dienst nur die Regel zur Dienstkleidung, nicht die Heilfürsorge |
| Heilfürsorge Justizvollzug | NeinBeihilfe; § 117 LBG NRW enthält keine Heilfürsorge |
Rechtsgrundlage: Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) mit § 75 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW)
Zuständig:
- Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV) – Beihilfe
- Bezirksregierung Köln – Beihilfe (u. a. Lehrkräfte im Regierungsbezirk Köln, Polizeipräsidien Aachen, Bonn und Köln)
- Bezirksregierung Münster – Beihilfenfestsetzungsstelle
- Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) – Beihilfekasse für kommunale Mitglieder
- Rheinische Versorgungskassen – Beihilfekasse für kommunale Mitglieder
Die Übersicht fasst die Regeln vereinfacht zusammen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung; im Einzelfall entscheidet die Beihilfestelle.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
- Kostendämpfungspauschale seit dem Kalenderjahr 2022 abgeschafft
- Wahlleistungen im Krankenhaus ohne Zusatzbeitrag beihilfefähig, mit 10 € (Chefarzt) bzw. 15 € (Zweibettzimmer) Eigenbeteiligung je Tag
- Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner steigt jährlich mit dem Rentenwert und bezieht sich auf das Vorjahr
- Polizei mit freier Heilfürsorge und ergänzender Beihilfe; keine pauschale Beihilfe
Beihilfe-Rechner für Nordrhein-Westfalen
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Was die Beihilfe in NRW ausmacht
Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Ehe- und Lebenspartner gilt ein Bemessungssatz von 70 %, für Kinder 80 % (§ 12 BVO NRW). Den erhöhten Satz von 70 % bei zwei oder mehr Kindern erhält nur eine beihilfeberechtigte Person, nämlich die, die die Kinderanteile im Familienzuschlag bezieht. Das gilt auch, wenn der andere Elternteil Beihilfe nach Bundesrecht bekommt.
Die Kostendämpfungspauschale, früher nach Besoldungsgruppe gestaffelt, wird seit dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr erhoben (§ 12a BVO NRW). Beihilfeberechtigte der Besoldungsgruppen A 5 und A 6, die schon vorher davon ausgenommen waren, erhalten stattdessen 12,50 € im Monat als Zuschuss zur Krankenversicherung.
Wahlleistungen im Krankenhaus sind beihilfefähig, ohne dass Sie dafür einen Beitrag zahlen. Abgezogen werden 10 € je Tag für die Chefarztbehandlung und 15 € je Tag für das Zweibettzimmer, jeweils für höchstens 20 Tage im Kalenderjahr (§ 75 Abs. 5 LBG NRW). Diese Eigenbeteiligungen sind auf 2 % der jährlichen Brutto-Dienst- oder Versorgungsbezüge begrenzt.
PKV oder gesetzliche Krankenversicherung
Einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung in Form einer pauschalen Beihilfe gibt es in NRW nicht. CDU und Grüne hatten ihn 2022 im Koalitionsvertrag vereinbart, im aktuellen Gesetzespaket der Landesregierung ist er nach Auskunft von Landtagsabgeordneten aber nicht enthalten (Stand August 2026).
Wer freiwillig gesetzlich versichert bleibt, trägt den vollen Beitrag selbst. Zu Sach- und Dienstleistungen der Krankenkasse zahlt die Beihilfe nichts (§ 3 Abs. 3 BVO NRW), sie greift nur bei Kosten, die die Kasse nicht übernimmt. Die gesetzliche Versicherung kommt deshalb vor allem in Betracht, wenn eine private Versicherung wegen Vorerkrankungen nur mit hohen Zuschlägen möglich wäre; eine anonyme Risikovoranfrage klärt das vorab. Mehr dazu unter Wechsel aus der GKV in die PKV.
Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug
Polizistinnen und Polizisten haben in NRW Anspruch auf freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht (§ 112 Abs. 2 LBG NRW). Der Umfang richtet sich weitgehend nach der gesetzlichen Krankenversicherung, Zuzahlungen fallen nicht an. Ein Wahlrecht zugunsten der Beihilfe sieht das Gesetz nicht vor.
Daneben sind Polizeivollzugskräfte beihilfeberechtigt. Die Beihilfe beteiligt sich zum Beispiel an den Mehrkosten für Chefarzt und Zweibettzimmer (abzüglich der Eigenbeteiligungen), an Mehrkosten privatärztlicher Behandlung gegenüber der Heilfürsorge sowie an Kosten für Angehörige. Ein privater Ergänzungstarif kann die verbleibende Lücke schließen. Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge, dann gelten 70 % Beihilfe plus private Versicherung, die Sie über eine Anwartschaft früh sichern sollten. Mehr dazu unter PKV für Polizistinnen und Polizisten.
Für den feuerwehrtechnischen Dienst und den Justizvollzug gibt es in NRW keine Heilfürsorge. Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte sowie Bedienstete im Justizvollzug sind beihilfeberechtigt und brauchen eine private Ergänzung wie andere Beihilfeberechtigte.
Familie und Anwärter
Für Ehe- und Lebenspartner kommt es auf die steuerlichen Einkünfte im Kalenderjahr vor Entstehen der Aufwendungen an. Die Grenze steigt jedes Jahr mit dem Rentenwert: Für Behandlungen im Jahr 2026 dürfen die Einkünfte 2025 höchstens 23.861 € betragen haben, für 2027 gelten 24.873 €. Liegt das Einkommen darüber, braucht die Partnerin oder der Partner eine eigene Vollversicherung.
Kinder sind mit 80 % berücksichtigungsfähig. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr eigener Satz auf 70 %; passen Sie dann den PKV-Tarif an, damit Sie keinen Schutz doppelt bezahlen.
Anwärterinnen und Anwärter erhalten 50 % Beihilfe. Für den Vorbereitungsdienst bieten viele Versicherer Anwärtertarife an, die später in den Volltarif umgestellt werden; Hinweise unter PKV für Beamtenanwärter. Beamtenberatung24 begleitet Sie dabei telefonisch, in NRW ebenso wie in allen anderen Ländern.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe in NRW?
Im aktiven Dienst 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger sowie Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, Kinder 80 % (§ 12 BVO NRW).
Gibt es in NRW noch eine Kostendämpfungspauschale?
Nein. Sie wird seit dem Kalenderjahr 2022 nicht mehr erhoben. Beihilfeberechtigte der Besoldungsgruppen A 5 und A 6 bekommen stattdessen 12,50 € im Monat als Zuschuss zur Krankenversicherung.
Übernimmt die Beihilfe in NRW Chefarzt und Zweibettzimmer?
Ja, ohne Zusatzbeitrag. Abgezogen werden 10 € je Tag für die wahlärztliche Behandlung und 15 € je Tag für das Zweibettzimmer, jeweils für höchstens 20 Tage im Kalenderjahr. Den Rest deckt ein PKV-Tarif mit Wahlleistungen.
Bis zu welchem Einkommen ist die Ehepartnerin oder der Ehepartner berücksichtigungsfähig?
Für Aufwendungen im Jahr 2026 dürfen die Einkünfte im Jahr 2025 23.861 € nicht übersteigen, für 2027 liegt die Grenze bei 24.873 €. Maßgeblich sind die steuerlichen Einkünfte, nicht das Bruttogehalt.
Gibt es in NRW eine pauschale Beihilfe?
Nein. Sie wurde 2022 im Koalitionsvertrag angekündigt, ist aber bisher nicht umgesetzt (Stand August 2026). Wer gesetzlich versichert bleibt, zahlt den Beitrag allein.
Haben Polizistinnen und Polizisten in NRW Heilfürsorge?
Ja, freie Heilfürsorge, solange ihnen Besoldung zusteht, ohne Wahlrecht. Ergänzend gibt es Beihilfe, etwa für Wahlleistungen im Krankenhaus. Im Ruhestand gilt die Beihilfe mit 70 %.
Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.
- Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW), Fassung gültig ab 04.08.2026 (recht.nrw.de)
- BVO NRW § 12a – Kostendämpfungspauschale
- BVO NRW § 4 Abs. 1 Nr. 2 – Krankenhausleistungen
- BVO NRW § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und § 3 Abs. 3
- BVO NRW § 13 Abs. 1 – Beihilfestellen
- Landesbeamtengesetz NRW, Fassung gültig ab 04.08.2026 (recht.nrw.de, PDF)
- Landesbeamtengesetz NRW §§ 112, 116, 117
- Bezirksregierung Köln: FAQ Beihilfe – Ehegatten (Stand 22.07.2026)
- Rheinische Versorgungskassen: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner (NRW)
- Bezirksregierung Münster: Können Polizistinnen und Polizisten neben der Freien Heilfürsorge Beihilfen erhalten? (Stand 30.01.2026)
- abgeordnetenwatch.de: Antwort von Bernd Krückel MdL (CDU) vom 04.08.2026
- abgeordnetenwatch.de: Antwort von Lisa-Kristin Kapteinat MdL (SPD) vom 13.05.2026
- Wissenschaftlicher Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz: Gutachten zur freien Heilfürsorge (3. Januar 2017)
- Bezirksregierung Köln: Beihilfe
- kvw: Beihilfekasse für Mitglieder
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