Beihilfe und PKV · Stand Oktober 2026
PKV für Beamte im Saarland
Beihilfe im Saarland 2026: Bemessungssätze, gesenkte Kostendämpfungspauschale, keine Wahlleistungen, geplante pauschale Beihilfe.
Im Saarland erhalten Beamtinnen und Beamte Beihilfe nach § 67 des Saarländischen Beamtengesetzes (SBG) und der Beihilfeverordnung (BhVO). Im aktiven Dienst beträgt der Bemessungssatz 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Die Beihilfe des Landes bearbeiten die Beihilfedienste der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK).
Das saarländische Beihilferecht ist in Bewegung: Die Kostendämpfungspauschale wurde zum 1. Januar 2026 um 50 € gesenkt, für 2027 ist eine weitere Senkung angekündigt, und die Landesregierung will eine pauschale Beihilfe einführen. Wahlleistungen im Krankenhaus zahlt die Beihilfe dagegen nicht.
Beihilfe im Saarland auf einen Blick
Stand: Oktober 2026
| Personenkreis | Beihilfe |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | 50 %gilt auch für Anwärter und Richter; 70 % mit zwei oder mehr im Familienzuschlag berücksichtigungsfähigen Kindern (§ 15 BhVO) |
| Ehe- und Lebenspartner | 70 %nur unterhalb der Einkommensgrenze (derzeit 19.087 €) |
| Kinder | 80 %gilt auch für Waisen |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Thema | Regelung |
|---|---|
| Pauschale Beihilfe (Zuschuss zur GKV) | Nein, geplantDie Landesregierung will sie einführen: Zuschuss von 50 % zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zum PKV-Basistarif, nach Angaben der GdP ab 1. Januar 2028; Gesetz noch nicht beschlossen (Stand September 2026) |
| Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte | Ja, 2026: 50 € bis 700 € jährlichSeit 1. Januar 2026 um 50 € gesenkt: A 7 und A 8: 50 €, A 9 bis A 11: 100 €, A 12 bis A 15: 250 €, A 16, B 2 und B 3: 400 €, B 4 bis B 7: 550 €, darüber 700 €; minus 40 € je berücksichtigungsfähigem Kind; im Ruhestand nach Ruhegehaltssatz; Anwärter ausgenommen (§ 67 Abs. 4 SBG). Angekündigt: weitere Senkung um 100 € ab 2027, bis A 11 entfiele sie dann |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | NeinChefarztbehandlung sowie Ein- und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig |
| Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner | 19.087 € (2026)Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag; jährliche Anpassung an den Rentenwert (2025: 18.399 €) |
| Heilfürsorge Polizei | NeinPolizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind beihilfeberechtigt |
| Heilfürsorge Feuerwehr | NeinBeihilfe |
| Heilfürsorge Justizvollzug | NeinBeihilfe |
Rechtsgrundlage: Saarländische Beihilfeverordnung (BhVO) mit § 67 Saarländisches Beamtengesetz (SBG)
Zuständig:
Die Übersicht fasst die Regeln vereinfacht zusammen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung; im Einzelfall entscheidet die Beihilfestelle.
Besonderheiten im Saarland
- Kostendämpfungspauschale nach Besoldungsgruppe, zum 1. Januar 2026 um 50 € gesenkt; ab 2027 soll sie bis A 11 ganz entfallen
- Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig
- Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner jährlich an den Rentenwert angepasst (2026: 19.087 €)
- Pauschale Beihilfe angekündigt, aber noch nicht in Kraft; keine Heilfürsorge für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug
Beihilfe-Rechner für Saarland
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Was die Beihilfe im Saarland ausmacht
Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten 70 %, Kinder und Waisen 80 % (§ 15 BhVO). Den erhöhten Satz von 70 % gibt es, wenn zwei oder mehr Kinder im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind. Maßgeblich ist der Bemessungssatz zum Zeitpunkt der Behandlung.
Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Ein- und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig. Wer sie im Krankenhaus nutzen möchte, braucht einen privaten Tarif, der sie vollständig übernimmt. Belege müssen innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen eingereicht werden, sonst verfällt der Anspruch.
Kostendämpfungspauschale 2026 und 2027
Die Beihilfe wird jedes Jahr um eine Kostendämpfungspauschale gekürzt, deren Höhe von der Besoldungsgruppe abhängt. Je berücksichtigungsfähigem Kind sinkt der Betrag um 40 €. Im Ruhestand richtet er sich nach dem Ruhegehaltssatz, und wer Anwärterbezüge erhält, zahlt keine Pauschale. Zugeordnet wird sie dem Jahr, in dem der Antrag eingeht, nicht dem Rechnungsdatum.
Für 2027 hat die Landesregierung eine weitere Senkung um 100 € angekündigt. Bis einschließlich A 11 würde die Pauschale dann ganz entfallen. Beschlossen ist das noch nicht; nach Angaben des dbb saar soll das Gesetz bis Ende 2026 in Kraft treten.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten nach § 67 Abs. 4 SBG diese jährlichen Beträge:
- A 7 und A 8: 50 €
- A 9 bis A 11: 100 €
- A 12 bis A 15: 250 €
- A 16, B 2 und B 3: 400 €
- B 4 bis B 7: 550 €
- höhere Besoldungsgruppen: 700 €
PKV oder pauschale Beihilfe
Eine pauschale Beihilfe gibt es im Saarland noch nicht. Geplant ist ein Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen Krankenversicherung oder des PKV-Basistarifs; die GdP nennt als Start den 1. Januar 2028. Nach Einschätzung des dbb saar wird die Entscheidung dafür voraussichtlich nicht umkehrbar sein.
Bis dahin zahlen freiwillig gesetzlich Versicherte ihren Beitrag allein. Wie die Wahl für bereits Verbeamtete und für neu Eingestellte aussieht, regelt erst das neue Gesetz. Wer sich jetzt entscheiden muss, sollte die heutige Rechtslage zugrunde legen; Hintergründe unter Wechsel aus der GKV in die PKV.
Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug
Das Saarland gewährt Polizistinnen und Polizisten keine freie Heilfürsorge. Polizeikräfte sind wie andere Landesbedienstete beihilfeberechtigt und brauchen ab der Einstellung eine Krankenversicherung für den übrigen Anteil. Von der angekündigten Abschaffung der Kostendämpfungspauschale bis A 11 profitiert nach Angaben der GdP ein Großteil der saarländischen Polizei.
Auch für Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte sowie für den Justizvollzug gilt die Beihilfe, eine Heilfürsorge gibt es nicht. Hinweise zum Polizeidienst finden Sie unter PKV für Polizistinnen und Polizisten.
Anwärter und Familie
Anwärterinnen und Anwärter erhalten 50 % Beihilfe und sind von der Kostendämpfungspauschale befreit. Für den Vorbereitungsdienst bieten viele Versicherer Anwärtertarife an; mehr unter PKV für Beamtenanwärter.
Die Partnerin oder der Partner ist berücksichtigungsfähig, solange der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag die Grenze nicht übersteigt. Sie wird jährlich an den Rentenwert angepasst und liegt derzeit bei 19.087 € (2025: 18.399 €). Liegt das Einkommen darüber, ist eine eigene Vollversicherung nötig.
Mit dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr Bemessungssatz auf 70 %, und die Kostendämpfungspauschale sinkt um 40 € je Kind. Passen Sie den PKV-Tarif entsprechend an. Beamtenberatung24 begleitet solche Änderungen telefonisch, im Saarland wie in allen anderen Ländern.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe im Saarland?
Im aktiven Dienst 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Versorgungsempfänger sowie Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 %, Kinder 80 % (§ 15 BhVO).
Wie hoch ist die Kostendämpfungspauschale 2026?
Zwischen 50 € (A 7 und A 8) und 700 € im Jahr, abzüglich 40 € je berücksichtigungsfähigem Kind. Zum 1. Januar 2026 wurde sie um 50 € gesenkt, für 2027 ist eine weitere Senkung um 100 € angekündigt.
Kommt die pauschale Beihilfe ins Saarland?
Die Landesregierung plant sie, beschlossen ist sie noch nicht (Stand September 2026). Vorgesehen ist ein Zuschuss von 50 % zur Krankenversicherung, die GdP nennt den 1. Januar 2028 als Start.
Zahlt die Beihilfe im Saarland Chefarzt oder Zweibettzimmer?
Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig und lassen sich nur über einen privaten Tarif absichern.
Bis zu welchem Einkommen ist die Ehepartnerin oder der Ehepartner berücksichtigungsfähig?
Derzeit bis 19.087 €. Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag, bei Anträgen 2026 also das Jahr 2024.
Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.
- Beihilfedienste Saarland (PBeaKK): Beihilfeleistungen nach BhVO
- Beihilfedienste Saarland (PBeaKK): Krankenhausbehandlung
- dbb saar: INFO Beihilfe Saarland (Stand 01/2026)
- dbb saar: dbb aktuell Nr. 5/2026 – Landesregierung plant Reduzierung der Kostendämpfungspauschale und pauschale Beihilfe (September 2026)
- GdP Saarland: Kostendämpfungspauschale wird für einen Großteil der saarländischen Polizei abgeschafft (22.09.2026)
- Beihilfedienste Saarland (PBeaKK): Kostendämpfungspauschale
- Wissenschaftlicher Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz: Gutachten zur freien Heilfürsorge (3. Januar 2017)
- dbb saar: Gesetze (Verweis auf die Saarländische Beihilfeverordnung)
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