Aktualisiert am 12. Oktober 2026
Beförderung und Aufstieg: Was sich für Beamtinnen und Beamte bei Beihilfe und Absicherung ändert
Höheres Amt, andere Eigenbehalte: wie Beförderung und Aufstieg Beihilfe, Wahlleistungen und die Absicherung bei Dienstunfähigkeit verändern.
Mit einer Beförderung steigt das Grundgehalt, der Bemessungssatz der Beihilfe bleibt gleich. Folgen für die Krankenversicherung hat ein höheres Amt trotzdem: Einige Länder staffeln Kostendämpfungspauschale und Selbstbehalt nach Besoldungsgruppe, Belastungsgrenzen wachsen mit dem Einkommen, und freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen mehr.
Dieser Beitrag zeigt, was Beförderung und Aufstieg in die nächste Laufbahngruppe bei Beihilfe, Wahlleistungen und privater Versicherung ändern und was nicht, und warum die Absicherung bei Dienstunfähigkeit mit dem Amt wachsen sollte. Die Grundlagen der Beihilfe in Bund und Ländern stehen auf der Seite PKV für Verwaltungsbeamte.
Auf einen Blick
- Der Bemessungssatz hängt nicht von der Besoldungsgruppe ab; Ihr Beihilfetarif passt auch nach der Beförderung.
- Fünf Länder staffeln Kostendämpfungspauschale oder Selbstbehalt nach der Besoldungsgruppe.
- Beförderung und Aufstieg eröffnen weder die Öffnungsaktion noch neue Fristen für Wahlleistungen.
- Ein Beförderungsamt zählt für die Pension in der Regel erst nach zwei Jahren (§ 5 Abs. 3 BeamtVG).
- Mit jedem höheren Amt wächst die Versorgungslücke in Euro; eine Dienstunfähigkeitsrente sollte mitwachsen.
Was gleich bleibt: Bemessungssatz und Tarif
Eine Beförderung ist eine Ernennung, weil Ihnen ein Amt mit anderem Grundgehalt verliehen wird (§ 10 Abs. 1 BBG, § 8 Abs. 1 BeamtStG). Der Bemessungssatz der Beihilfe knüpft aber nicht an das Amt an, sondern an Status und Familie, beim Bund 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 % (§ 46 BBhV). Ihr beihilfekonformer Tarif passt deshalb auch nach der Beförderung.
Den Beitrag der privaten Krankenversicherung berechnet der Versicherer nach Leistungsumfang, Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn, nicht nach dem Einkommen. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen nach ihren gesamten Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 240 SGB V), 2026 sind das 5.812,50 € im Monat; für 2027 hat der Gesetzgeber die Grenze zusätzlich um 3.600 € im Jahr angehoben (§ 223 Abs. 4 SGB V). Wer pauschale Beihilfe erhält, bekommt die Hälfte des höheren Beitrags erstattet, wer sie nicht hat, trägt die Steigerung allein.
Kostendämpfungspauschale und Selbstbehalt nach Besoldungsgruppe
Fünf Länder ziehen von der Beihilfe einen jährlichen Betrag ab, der mit der Besoldungsgruppe steigt:
- Baden-Württemberg: ab A 8, von 100 € (A 8 bis A 9) über 115 € (A 10 bis A 11), 150 € (A 12) und 180 € (A 13 bis A 14) bis 480 € in der höchsten Stufe (§ 78 Abs. 2a LBG).
- Bremen: Selbstbehalt von 48 € im Jahr, erst ab A 10 (§ 80 Abs. 6 BremBG).
- Rheinland-Pfalz: 100 € (A 7 und A 8), 150 € (A 9 bis A 11), 300 € (A 12 bis A 15), 450 € (A 16, B 2, B 3), 600 € (B 4 bis B 7), darüber 750 €; 40 € weniger je berücksichtigungsfähigem Kind (§ 60 BVO).
- Saarland: 2026 von 50 € (A 7 und A 8) bis 700 €, 40 € weniger je Kind; ab 2027 soll die Pauschale bis A 11 entfallen (§ 67 Abs. 4 SBG).
- Schleswig-Holstein: Selbstbehalt ab A 10 von 160 € bis 710 €, 25 € weniger je Kind, mindestens 50 € (§ 16 BhVO).
Stufengrenzen und Belastungsgrenzen
Spürbar wird eine Beförderung an den Grenzen der Stufen: In Rheinland-Pfalz verdoppelt sich die Pauschale mit dem Schritt von A 11 nach A 12, in Bremen und Schleswig-Holstein beginnt der Selbstbehalt erst mit A 10. Nordrhein-Westfalen erhebt keine Pauschale mehr, zahlt Beihilfeberechtigten in A 5 und A 6 aber monatlich 12,50 € zur Krankenversicherung; mit der Beförderung nach A 7 endet dieser Zuschuss (§ 75 Abs. 6 LBG NRW, § 12a BVO NRW).
Belastungsgrenzen wachsen dagegen mit dem Einkommen. Der Bund erhebt keine Pauschale, aber Eigenbehalte, etwa 10 % je Arznei- oder Verbandmittel, mindestens 5 € und höchstens 10 €, und 10 € je Krankenhaustag für bis zu 28 Tage im Jahr (§ 49 BBhV). Auf Antrag entfallen sie, sobald sie 2 % der Einnahmen des Vorjahres übersteigen, bei chronisch Kranken 1 %; maßgeblich sind vor allem die Bruttobezüge ohne kinderbezogenen Familienzuschlag, vermindert um 15 % bei Verheirateten und um einen Freibetrag je Kind (§§ 39, 50 BBhV). Eine Beförderung hebt die Grenze also mit einem Jahr Verzögerung.
Selbst der Bund kennt eine Stufe nach Besoldungsgruppe: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nach Überschreiten der Belastungsgrenze voll beihilfefähig, wenn sie je Mittel mehr als 8 € (A 2 bis A 8 und Anwärter), 12 € (A 9 bis A 12) oder 16 € (höhere Besoldungsgruppen) kosten (§ 50 Abs. 1 BBhV). In Bayern endet die Eigenbeteiligung von 3 € je Arzneimittel ab 2 % der Jahresdienstbezüge (Art. 96 Abs. 3 BayBG), in Nordrhein-Westfalen sind die Abzüge bei Wahlleistungen auf 2 % der Jahresbezüge begrenzt (§ 75 Abs. 8 LBG NRW).
Wahlleistungen: keine neue Wahl
In Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz sind Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nur beihilfefähig, wenn Sie das binnen einer Frist nach Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses erklärt haben und dafür monatlich 22 €, 18,90 € beziehungsweise 26 € zahlen. Eine Beförderung oder ein Aufstieg eröffnet diese Wahl nicht neu. Rheinland-Pfalz nennt als neue Anlässe etwa die Übernahme auf Probe, die Ernennung auf Lebenszeit und die Versetzung in das Land; Hessen lässt die Rücknahme einer ablehnenden Erklärung nur bei einem Statuswechsel zu.
In acht Ländern sind Wahlleistungen gar nicht beihilfefähig: in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Wer sie dort oder nach einer früheren Ablehnung absichern will, braucht einen privaten Ergänzungstarif. Dafür prüft der Versicherer Ihre Gesundheit, denn die Öffnungsaktion gilt für Ergänzungstarife nicht und knüpft ohnehin an die erste Verbeamtung an.
Aufstieg in die nächste Laufbahngruppe
Beim Bund setzt der Aufstieg ein Auswahlverfahren voraus und danach einen Vorbereitungsdienst, eine fachspezifische Qualifizierung oder ein Hochschulstudium mit einem Jahr berufspraktischer Einführung (§§ 43 bis 47 BLV). Die fachspezifische Qualifizierung für den gehobenen und den höheren Dienst dauert mindestens zwei Jahre und kann teilweise berufsbegleitend laufen (§ 46 BLV). Bayern kennt dafür die Ausbildungs- und die modulare Qualifizierung (Art. 20, 37 LlbG).
Für die Krankenversicherung ändert die Qualifizierung wenig: Sie bleiben in Ihrem Beamtenverhältnis, Beihilfe und Tarif laufen weiter. Wer scheitert, verliert den Status nicht; beim Bund endet dann nur das Aufstiegsverfahren (§ 46 Abs. 4 BLV), in Bayern werden wieder die Aufgaben des bisherigen Amtes übertragen (Art. 37 Abs. 5 LlbG). Anders als bei Anwärtern endet mit einer nicht bestandenen Prüfung also nicht die Beihilfe.
Nach dem Aufstieg wird Ihnen ein Amt der neuen Laufbahn verliehen, das erste Beförderungsamt frühestens nach einem Jahr (§ 48 BLV). Das ist eine Ernennung, aber keine Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses; Fristen für Wahlleistungen, pauschale Beihilfe und Öffnungsaktion laufen nicht neu. Weil die Eingangsämter des gehobenen und höheren Dienstes beim Bund in A 9 und A 13 liegen (§ 23 BBesG), wechselt nicht unbedingt die Besoldungsgruppe, wer aus einem höheren Amt der bisherigen Laufbahn aufsteigt.
Versorgung und Dienstunfähigkeit: die Absicherung mitwachsen lassen
Das Ruhegehalt richtet sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen des letzten Amtes und der Dienstzeit, je Jahr 1,79375 %, höchstens 71,75 % (§§ 5, 14 BeamtVG). Ein Beförderungsamt zählt aber erst, wenn Sie seine Bezüge mindestens zwei Jahre erhalten haben, sonst bleibt es beim vorherigen Amt (§ 5 Abs. 3 BeamtVG, Art. 12 Abs. 5 BayBeamtVG). Das gilt nicht, wenn Sie vorher wegen einer im Dienst erlittenen Beschädigung in den Ruhestand treten (§ 5 Abs. 4 BeamtVG).
Bei Dienstunfähigkeit beträgt das Ruhegehalt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn das günstiger ist, 65 % der Bezüge aus der Endstufe von A 4 zuzüglich 30,68 € (§ 14 Abs. 4 BeamtVG). Der amtsunabhängige Betrag stützt vor allem niedrige Ämter; mit jeder Beförderung verliert er an Gewicht, und die Lücke zu den aktiven Bezügen wächst in Euro.
Eine private Dienstunfähigkeitsrente, die zum Berufsstart passte, deckt nach einigen Beförderungen oft nur noch einen Teil dieser Lücke. Mit einer Nachversicherungsgarantie lässt sich die Rente bei Anlässen wie einer Gehaltserhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen, meist binnen drei bis zwölf Monaten nach dem Anlass und nur bis zu bestimmten Grenzen; wer keine solche Option hat oder die Frist versäumt, muss für eine Erhöhung in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung durchlaufen. Worauf es bei Klausel, Dynamik und Leistungsdauer ankommt, erklärt der Ratgeber Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte; Beamtenberatung24 prüft bestehende Verträge und berät telefonisch in allen 16 Ländern und beim Bund.
Häufige Fragen
Ab wann zahle ich nach einer Beförderung die höhere Kostendämpfungspauschale?
Das regelt jedes Land selbst. In Rheinland-Pfalz und im Saarland kommt es auf die Verhältnisse beim ersten Beihilfeantrag des Kalenderjahres an: Wer im Jahr der Beförderung schon einen Antrag gestellt hat, zahlt die höhere Pauschale erst im Folgejahr (§ 60 Abs. 2 BVO Rheinland-Pfalz). In Schleswig-Holstein zählen die Verhältnisse am 1. Januar, eine Beförderung im Lauf des Jahres wirkt sich also erst im Folgejahr aus. Für Baden-Württemberg und Bremen fragen Sie Ihre Beihilfestelle, nach welchem Stichtag sie die Stufe bestimmt.
Gilt die Zweijahresfrist auch für das erste Amt nach einem Aufstieg?
Nein. § 5 Abs. 3 BeamtVG erfasst nur Ämter, die nicht der Eingangsbesoldungsgruppe der Laufbahn angehören; das Eingangsamt der neuen Laufbahn zählt also sofort. Für spätere Beförderungen in der neuen Laufbahn gilt die Frist wieder. Bayern nimmt Eingangsämter der Qualifikationsebene ebenso aus (Art. 12 Abs. 5 BayBeamtVG).
Muss ich die Kosten eines Aufstiegsstudiums zurückzahlen, wenn ich den Dienst verlasse?
Beim Bund ja, wenn Sie entlassen werden, bevor Sie eine Dienstzeit geleistet haben, die mindestens dreimal so lang ist wie die fachspezifische Qualifizierung oder das Hochschulstudium; erstattet werden die Kosten, die der Dienstherr getragen hat. Bei besonderer Härte kann ganz oder teilweise darauf verzichtet werden (§ 49 BLV).
Zählt in Bayern die Ministerialzulage für meine Pension?
Nur, wenn sie Ihnen mindestens 15 Jahre und unmittelbar vor Beginn des Ruhestands zugestanden hat (Art. 12 Abs. 4 BayBeamtVG); die Frist gilt nicht bei einem Ruhestand infolge einer Dienstbeschädigung (Art. 12 Abs. 8 BayBeamtVG). Bei einer frühen Dienstunfähigkeit aus anderen Gründen fehlt die Zulage im Ruhegehalt also. Berücksichtigen Sie das, wenn Sie die Höhe einer privaten Dienstunfähigkeitsrente festlegen.
Ändert meine Beförderung die Einkommensgrenze für die Beihilfe meines Partners?
Nein. Die Grenze bezieht sich allein auf die Einkünfte Ihres Ehe- oder Lebenspartners, beim Bund auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag, für Anträge 2026 höchstens 22.648 € (§ 6 Abs. 2 BBhV). Ihre eigenen Bezüge spielen dafür keine Rolle, wohl aber bei der Belastungsgrenze für Eigenbehalte.
Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.
- Bundesbeamtengesetz, §§ 10 und 22; Beamtenstatusgesetz, § 8
- Bundesbeihilfeverordnung, § 46 Bemessung der Beihilfe
- PKV-Verband, privat-patienten.de: Wie hoch sind die Beiträge für Beamtinnen und Beamte in der privaten Krankenversicherung? (August 2024)
- Sozialgesetzbuch V, §§ 223 und 240; Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (BGBl. 2026 I Nr. 228 vom 29.07.2026)
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 2 Abs. 2; PKV-Verband, Lexikon „Beitragsbemessungsgrenze“
- Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg, § 78 Abs. 2a (Fassung gültig ab 01.11.2024)
- Bremisches Beamtengesetz, § 80 Abs. 6
- Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz: Merkblatt Kostendämpfungspauschale (§ 60 BVO), Stand 03/2024
- dbb saar: INFO Beihilfe Saarland (Stand 01/2026); Beihilfedienste Saarland; GdP Saarland (22.09.2026)
- Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein, § 16; Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein, § 80 Abs. 8
- Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein: Fragen zur Beihilfe (Selbstbehalt nach § 16 BhVO)
- Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen, § 75 Abs. 5, 6 und 8 (Fassung gültig ab 04.08.2026); Beihilfenverordnung NRW, § 12a
- Bundesbeihilfeverordnung, §§ 39, 49 und 50
- Bayerisches Beamtengesetz, Art. 96 Abs. 3
- Wahlleistungen gegen Monatsbetrag: LfF-Merkblatt Rheinland-Pfalz (Stand 03/2024), § 6a HBeihVO mit Auskunft des Regierungspräsidiums Kassel, § 29 BVO Baden-Württemberg
- Wahlleistungen nicht beihilfefähig: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Broschüre, Stand Januar 2026)
- Bundeslaufbahnverordnung vom 11. März 2026, §§ 43 bis 49
- Leistungslaufbahngesetz Bayern, Art. 20 und 37
- Bundesbesoldungsgesetz, § 23 Eingangsämter
- Beamtenversorgungsgesetz, §§ 5 und 14
- Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz, Art. 12
- Finanztip: BU-Rente erhöhen – Nachversicherungsgarantie oder Beitragsdynamik? (Stand 12. August 2026)
- Bundesbeihilfeverordnung, § 6 Abs. 2; Bundesverwaltungsamt: Merkblatt Einkommensgrenze (Stand Januar 2026)