Aktualisiert am 12. Oktober 2026
Ausbildung im Justizdienst: Krankenversicherung für Justizanwärterinnen und Justizanwärter
Vorbereitungsdienst, Quereinstieg oder Justizfachangestellte: wie Sie in der Justizausbildung versichert sind und welche Fristen ab dem ersten Tag laufen.
Wer im mittleren Justizdienst anfängt, muss die Krankenversicherung meist schon vor dem ersten Ausbildungstag klären. Justizanwärterinnen und Justizanwärter im Vorbereitungsdienst sind Beamte auf Widerruf: Sie erhalten Beihilfe und sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht übernimmt, sichern sie selbst ab.
Nicht jeder Weg in die Geschäftsstellen der Gerichte führt allerdings über das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Dieser Beitrag zeigt, welcher Ausbildungsweg welchen Versicherungsstatus mit sich bringt, welche Fristen mit dem Dienstantritt beginnen und was sich nach der Laufbahnprüfung ändert. Wie Anwärtertarife aufgebaut sind und wo die Beihilfe im Vorbereitungsdienst weniger zahlt, erklärt der Ratgeber Anwärtertarif in der PKV.
Auf einen Blick
- Im Vorbereitungsdienst sind Justizanwärter Beamte auf Widerruf, mit Beihilfe ab dem ersten Tag.
- Quereinsteiger und Justizfachangestellte werden in NRW erst später verbeamtet; dann beginnt ihre Frist.
- Ab Dienstantritt laufen Fristen: sechs Monate für die Öffnungsaktion, teils drei bis fünf für Wahlleistungen.
- Hessen zahlt Anwärtern 70 % Beihilfe; mehrere Länder ziehen bei ihnen keine Kostendämpfungspauschale ab.
- Mehrere Länder lassen Anwärter bei der Ernennung auf Probe neu über die pauschale Beihilfe entscheiden.
Drei Wege in den mittleren Justizdienst
Der klassische Weg ist der zweijährige Vorbereitungsdienst, den das Gerichtsverfassungsgesetz für Urkundsbeamte der Geschäftsstelle vorsieht (§ 153 Abs. 2 GVG). In Bayern beginnen die Nachwuchskräfte als Justizsekretäranwärterinnen und -anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf, erhalten Anwärterbezüge und besuchen vier Lehrgänge an der Bayerischen Justizakademie in Pegnitz. Auch Nordrhein-Westfalen verbeamtet angehende Justizfachwirte schon in der Ausbildung.
Daneben dürfen die Länder andere Ausbildungen anrechnen und gleichwertig qualifizierte Kräfte als Urkundsbeamte einsetzen (§ 153 Abs. 4 und 5 GVG). Nordrhein-Westfalen bietet Bewerbern mit einer juristisch geprägten Berufsausbildung und zwei Jahren Berufserfahrung einen zwölfmonatigen Quereinstieg mit Unterhaltsbeihilfe an; verbeamtet wird erst nach bestandener Prüfung. Justizfachangestellte lernen einen Ausbildungsberuf, sind Tarifbeschäftigte und können sich in Nordrhein-Westfalen später in sechs Monaten zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt weiterqualifizieren.
Für die Krankenversicherung entscheidet allein der Status. Beihilfe gibt es nur im Beamtenverhältnis; Auszubildende und Tarifbeschäftigte mit Entgelt sind in der Regel gesetzlich pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Auch der Wachtmeisterdienst beginnt in Bayern und Nordrhein-Westfalen im Tarifverhältnis; Einzelheiten stehen im Beitrag über Justizwachtmeister in diesem Ratgeber.
Was ab dem ersten Tag als Beamter auf Widerruf gilt
Beihilfeberechtigt sind auch Beamtinnen und Beamte, denen Anwärterbezüge zustehen (§ 2 Abs. 2 BBhV, in Nordrhein-Westfalen § 1 BVO NRW). Der Bemessungssatz beträgt beim Bund, in Bayern und in Nordrhein-Westfalen wie im übrigen aktiven Dienst 50 %. Hessen zahlt Empfängerinnen und Empfängern von Anwärterbezügen seit November 2021 einheitlich 70 %, auch für ihre Angehörigen; dort genügt in der Ausbildung ein Tarif über 30 %.
Eigenbehalte treffen Anwärter seltener. Nordrhein-Westfalen erhebt seit 2022 gar keine Kostendämpfungspauschale mehr, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein nehmen Anwärter davon aus, und in Bayern entfällt der Abzug von 3 € je Arzneimittel im Vorbereitungsdienst. Bremen verzichtet auf seinen Selbstbehalt bei Anwärtern, deren Einstiegsamt zwischen A 6 und A 9 liegt.
Zahnersatz, Kronen und Implantate erstattet die Beihilfe Beamten auf Widerruf beim Bund und etwa in Sachsen und Sachsen-Anhalt grundsätzlich nicht (§ 17 BBhV, § 15 SächsBhVO); welche Ausnahmen es gibt und was das für den Tarif bedeutet, erklärt der Ratgeber zum Anwärtertarif. Wer privat versichert ist, braucht außerdem eine beihilfekonforme Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 1 und 3 SGB XI).
Familienversicherung und Beihilfe der Eltern enden
Wer direkt von der Schule kommt, war oft über die Eltern versichert. Die gesetzliche Familienversicherung setzt aber voraus, dass der Angehörige nicht versicherungsfrei ist und kein Einkommen über einer niedrigen Grenze hat (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5 SGB V); mit der Ernennung endet sie. Die Kasse führt die Versicherung dann als freiwillige Mitgliedschaft weiter, es sei denn, Sie treten binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis aus und weisen eine andere Absicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Kinder von Beamten, die bisher über die Beihilfe eines Elternteils und einen privaten Tarif abgesichert waren, verlieren mit dem eigenen Beihilfeanspruch die Berücksichtigung beim Elternteil (§ 5 Abs. 1 BBhV, Art. 96 Abs. 1 Satz 5 BayBG). Statt des Kindersatzes gilt dann der eigene Satz, meist 50 %. Ändert sich der Bemessungssatz, muss der Versicherer den Schutz auf Antrag anpassen, ohne Risikoprüfung, wenn Sie den Antrag binnen sechs Monaten stellen (§ 199 Abs. 2 VVG); ob dafür ein Anwärtertarif desselben Versicherers infrage kommt, regeln dessen Bedingungen. Wie der Ausstieg aus der Kasse abläuft, beschreibt der Ratgeber Wechsel aus der GKV in die PKV.
Fristen, die mit dem Dienstantritt beginnen
In den ersten Wochen laufen mehrere Fristen nebeneinander, und sie unterscheiden sich je nach Land:
- Öffnungsaktion: Binnen sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses nehmen die teilnehmenden Versicherer auch Anwärter mit Vorerkrankungen auf, zunächst in Anwärtertarifen. Ablehnungen und Leistungsausschlüsse sind ausgeschlossen, Risikozuschläge auf 30 % begrenzt; es zählt der Eingang des Antrags, nicht der Versicherungsbeginn.
- Austritt aus der Krankenkasse: binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse, mit Nachweis der neuen Absicherung (§ 188 Abs. 4 SGB V).
- Wahlleistungen im Krankenhaus: In Baden-Württemberg erklären Sie binnen fünf Monaten, ob Sie sie gegen 22 € im Monat erhalten wollen, in Hessen und Rheinland-Pfalz binnen drei Monaten gegen 18,90 € beziehungsweise 26 €. Bei der Umwandlung in das Beamtenverhältnis auf Probe beginnt die Frist neu.
- Pauschale Beihilfe: In Baden-Württemberg und Berlin gilt eine Ausschlussfrist von fünf Monaten, in Niedersachsen von einem Jahr (§ 78a LBG BW, § 76a LBG Berlin, § 80a NBG).
PKV oder pauschale Beihilfe in der Ausbildung
In elf Ländern können Beamte statt der Beihilfe zu den einzelnen Rechnungen einen Zuschuss zur Krankenversicherung wählen, in der Regel die Hälfte des Beitrags; Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zahlen ihn nur zur gesetzlichen Versicherung. Beim Bund, in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es diese pauschale Beihilfe nicht; das Saarland plant sie nach Angaben der GdP ab 2028.
Für Anwärter ist die Wahl oft nur vorläufig. In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen können Beamte auf Widerruf bei der Ernennung auf Probe neu entscheiden, in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern nur, wenn dann ein neues Beamtenverhältnis begründet und nicht das bisherige umgewandelt wird. Die Berliner Justiz wandelt die Beamtenverhältnisse ihrer Anwärter nach Auskunft des Landesverwaltungsamts um, dort gilt die erste Wahl also weiter. In Sachsen-Anhalt ist der Zuschuss zum Monatsbeginn widerruflich.
Die Wahl wirkt auf die Öffnungsaktion: Wer die pauschale Beihilfe bezieht, kann sie nicht nutzen. Wer im Vorbereitungsdienst gesetzlich versichert bleibt, erhält nach den Bedingungen des PKV-Verbands mit der Ernennung auf Probe eine zweite Gelegenheit, wieder binnen sechs Monaten. Rechnen Sie beide Wege vor dem ersten Antrag durch, denn die meisten dieser Entscheidungen lassen sich nicht zurücknehmen.
Nach der Laufbahnprüfung
Bei Übernahme folgt auf den Vorbereitungsdienst das Beamtenverhältnis auf Probe, in Bayern im Eingangsamt Justizsekretärin oder Justizsekretär, in Nordrhein-Westfalen in A 6. Wann das Widerrufsverhältnis genau endet, wie der Anwärtertarif umgestellt wird und was bei einem höheren Anwärtersatz wie in Hessen gilt, beschreibt der Ratgeber zum Anwärtertarif. In Nordrhein-Westfalen erhalten Beihilfeberechtigte in A 5 und A 6 außerdem einen Zuschuss von 12,50 € monatlich zur Krankenversicherung (§ 12a BVO NRW).
Endet das Beamtenverhältnis ohne Übernahme, entfällt in der Regel auch die Beihilfe; was dann mit dem privaten Vertrag geschieht, beschreibt der Ratgeber Anwärter ohne Übernahme. Wir beraten Justizanwärterinnen und Justizanwärter telefonisch in allen 16 Ländern, am besten bevor die ersten Fristen laufen.
Häufige Fragen
Ich bin Justizfachangestellte und beginne die Weiterqualifizierung zur Justizfachwirtin. Wann muss ich mich um die PKV kümmern?
Entscheidend ist der Tag Ihrer ersten Verbeamtung. Bis dahin bleiben Sie als Tarifbeschäftigte gesetzlich versichert; danach haben Sie sechs Monate für einen Antrag zu den Bedingungen der Öffnungsaktion, unabhängig davon, wie lange Sie schon bei der Justiz arbeiten. Fragen Sie Ihre Ausbildungsbehörde, ob die Verbeamtung mit dem Beginn oder erst mit dem Abschluss der Weiterqualifizierung erfolgt.
Kann ich als Anwärterin über meine Eltern familienversichert bleiben?
Nein. Als Beamtin auf Widerruf sind Sie versicherungsfrei, und die Familienversicherung setzt voraus, dass Sie es nicht sind (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V). Bleiben Sie gesetzlich versichert, zahlen Sie den Beitrag als freiwilliges Mitglied allein, sofern Ihr Land keine pauschale Beihilfe zahlt (§ 250 Abs. 2 SGB V).
Bin ich bei einem Unfall während eines Lehrgangs abgesichert?
Ja. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf stehen Sie unter der Unfallfürsorge des Dienstherrn. Zum Dienst gehören auch dienstliche Veranstaltungen, und als Dienst gilt auch der Weg zur Dienststelle (§ 31 BeamtVG, in Nordrhein-Westfalen § 36 LBeamtVG). Die Behandlung übernimmt dann der Dienstherr als Heilverfahren; melden Sie den Unfall sofort, denn die Ausschlussfrist beträgt beim Bund, in Bayern und in Nordrhein-Westfalen zwei Jahre, in Sachsen nur zwölf Monate.
Ich war vor dem Vorbereitungsdienst drei Jahre Justizfachangestellte. Zahlt die Beihilfe dann auch Zahnersatz?
Beim Bund und in Ländern mit derselben Regel ja: Die Einschränkung für Beamte auf Widerruf entfällt, wenn Sie vorher mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt waren (§ 17 Abs. 2 BBhV, § 15 SächsBhVO). Ohne diese Vorzeit sind Zahnersatz, Kronen, Inlays und Implantate im Vorbereitungsdienst grundsätzlich nicht beihilfefähig, außer nach einem Unfall in dieser Zeit. Ein beihilfekonformer Tarif erstattet dann nur seinen eigenen Prozentsatz, wenn er nichts anderes vorsieht.
Gibt es für den Quereinstieg eine Altersgrenze?
In Nordrhein-Westfalen dürfen Sie am Ende der Ausbildung in der Regel das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; in Bayern ist die Verbeamtung als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich. Für den Wechsel in die PKV gibt es keine Altersgrenze, der Beitrag richtet sich aber nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.
Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.
- Gerichtsverfassungsgesetz, § 153
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Berufsinformation Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte
- Justiz NRW Karriere: Ausbildung Justizfachwirtin/Justizfachwirt
- Justiz NRW Karriere: Quereinstieg Justizfachwirtin/Justizfachwirt
- Justiz NRW Karriere: Ausbildung Justizfachangestellte/Justizfachangestellter
- Sozialgesetzbuch V, §§ 5 und 6
- Sozialgesetzbuch V, § 10 (Familienversicherung)
- Sozialgesetzbuch V, § 188 (Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft)
- Sozialgesetzbuch V, § 250 (Tragung der Beiträge)
- Bundesbeihilfeverordnung, §§ 2, 5, 17 und 46
- Bayerisches Beamtengesetz, Art. 96 (Text gilt ab 01.01.2026)
- Beihilfenverordnung NRW (Fassung vom 04.08.2026), §§ 1, 12 und 12a
- Hessische Beihilfenverordnung, § 15 (Fassung gültig ab 01.07.2023)
- Hessische Beihilfenverordnung, § 6a (Wahlleistungen)
- Beihilfeverordnung Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2025, Textfassung des LBV, § 29
- Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung ab 01.01.2025, §§ 25, 60, 61
- Beihilfedienste Saarland: Kostendämpfungspauschale
- Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein, § 16
- Bremisches Beamtengesetz, § 80, und Bremische Beihilfeverordnung, § 12a
- Sächsische Beihilfeverordnung, § 15
- Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz Sachsen-Anhalt, § 3 (gültig ab 01.01.2026)
- Sozialgesetzbuch XI, § 23
- Versicherungsvertragsgesetz, § 199
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Broschüre, Stand Januar 2026)
- Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg, § 78a (Pauschale Beihilfe)
- Landesbeamtengesetz Berlin, § 76a (eingefügt durch Gesetz vom 18.09.2026, gültig ab 01.10.2026)
- Niedersächsisches Beamtengesetz, § 80a (NI-VORIS)
- DGB-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bundesalimentationsgesetzes (6. Mai 2026)
- GdP Saarland: Kostendämpfungspauschale wird für einen Großteil der saarländischen Polizei abgeschafft (22.09.2026)
- ZBB Brandenburg: Erläuterung der Beihilfeformen (Informationsblatt für Anwärterinnen und Anwärter)
- Performa Nord (Bremen): Merkblatt „Pauschale Beihilfe“ (Stand Juli 2019)
- Personalamt Hamburg: FAQ zum Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe (Stand Januar 2026)
- Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen: Hinweise zur pauschalen Beihilfe ab 1. Januar 2024
- DLZP Schleswig-Holstein: FAQ Weitere grundsätzliche Themen (Stand 01.12.2025)
- Thüringer Landesamt für Finanzen: Merkblatt zur pauschalen Beihilfe (Stand April 2020)
- Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern: FAQ Pauschale Beihilfe (§ 80a LBG M-V), Stand 04/2026
- Landesverwaltungsamt Berlin, Beihilfeservice: Informationsblatt Pauschale Beihilfe – Übergang vom Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Beamtenverhältnis auf Probe (ohne Datum)
- Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt: Hinweisblatt zum Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (29. Januar 2026)
- Beamtenversorgungsgesetz, §§ 31 und 45
- Landesbeamtenversorgungsgesetz NRW (Fassung vom 01.04.2026), §§ 36, 39 und 54
- Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz, Art. 47
- Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz, § 50 (REVOSax)
- PKV-Verband: Wie funktioniert die private Krankenversicherung für Beamte?
- PKV-Verband: Wie hoch sind die Beiträge für Beamte in der Privaten Krankenversicherung?