
Besondere Altersgrenze im Justizvollzug: Versorgung, Beihilfe und PKV für Justizvollzugsbeamtinnen und -beamte
Im Vollzug endet der Dienst meist mit 62, teils mit 60. Was das für Ruhegehalt, Beihilfe und PKV bedeutet und wie Sie Ihre Absicherung darauf abstimmen.